- steuerliche Nebenleistungen
- In § 3 Abs. 4 Abgabenordnung ist die abschließende Legaldefinition von Abgaben als steuerliche Nebenleistungen.
In § 3 Abs. 4 Abgabenordnung ist die abschließende Legaldefinition von Abgaben als steuerliche Nebenleistungen.
Die Erhebung und die Höhe von steuerlichen Nebenleistungen sind grundsätzlich von der Hauptleistung Steuer abhängig; es gibt aber hierzu gesetzlich ausdrücklich geregelte Ausnahmen.
Weitere Begriffe
- Europäische Freihandelsassoziation (EFTA)
- Der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) gehören Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz an. Die ersten drei genannten Mitgliedstaaten der EFTA sind zugleich Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), nicht aber die Schweiz.
- Finanzamt
- In Deutschland ist das Finanzamt die sog. „untere“ Finanzbehörde. Das Finanzamt ist zuständig für die Bearbeitung der Steuererklärungen und erlässt die Steuerbescheide. Beim Finanzamt sind grundsätzlich auch die Betriebsprüfungsstellen und die Rechtsbehelfsstellen, die über den Einspruch entscheiden.
- Ausschlagung
- Eine Ausschlagung ist die rückwirkende Beseitigung der Erbenstellung durch form-und fristgemäße Erklärung des Erben gegenüber dem Nachlassgericht.
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Wie schlage ich eine Erbschaft aus? Eine Erbschaft kann nur bei einem Notar ausgeschlagen werden. Erbausschlagung bedeutet eine Entscheidung für ganz oder gar nicht. Dabei ist ganz besonders wichtig, dass eine Erbausschlagung nach einer bestimmten Frist nicht mehr erklärt werden kann. Wohnt der Erbe im Inland, ist eine viel kürzere Frist zu beachten, als für den Fall, dass sich der Erbe zum Zeitpunkt des Erbfalls im Ausland aufhält. Wenn ich eine Erbschaft ausgeschlagen habe, weil ich im Testament genannt bin, so bedeutet das nicht unbedingt, dass ich, wenn ich Verwandter oder Ehegatte bin, nicht doch noch (gesetzlicher) Erbe werden kann.