- Steuerfreistellung
- Steuerfreistellung ist eine Maßnahme der Steuerermäßigung bei drohender Doppel- oder Mehrfachbelastung eines grenzüberschreitenden Sachverhaltes mit deutschen und zugleich mit ausländischen Steuern.
Da die deutsche Steuer regelmäßig höher ist als die ausländische Steuer, entlastet die deutsche Steuerfreistellung davon, dass sich eine wirtschaftliche „Einmalbelastung“ in Höhe der höheren deutschen Steuer ergibt.
In grenzüberschreitenden Sachverhalten wird die deutsche Steuerfreistellung mit dem Progressionsvorbehalt kombiniert, um jedenfalls beim progressiv verlaufenden Steuersatz den eigentlich aus deutscher Sicht in der Bemessungsgrundlage nicht berücksichtigten Sachverhalt doch noch der deutschen Steuer zu unterwerfen.
Die Steuerfreistellung mit Progressionsvorbehalt wird regelmäßig auf der Grundlage einer Regelung in einem anwendbaren Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) angeordnet.
Weitere Begriffe
- gewillkürtes Betriebsvermögen
- Gewillkürtes Betriebsvermögen sind die Wirtschaftsgüter, die objektiv geeignet und bestimmt sind, dem Betrieb zu fördern.
- Erbschein
- Ein Erbschein ist eine Urkunde vom Nachlassgericht, in welcher der oder die Erben genannt sind. Da mit dem Erbschein der Nachweis erbracht wird, wer über das ererbte Vermögen verfügen kann, werden dort auch Verfügungsbeschränkungen notiert, z.B. Testamentsvollstreckung.
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Wo bekomme ich einen Erbschein? Das Nachlassgericht stellt einen Erbschein aus, wenn ein solcher beantragt wird. Das Nachlassgericht sind je nach Bundesland Notariate oder Amtsgerichte an dem Ort, an dem der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte.
- Finanzkasse
- Als „Finanzkasse“ wird die Stelle im Finanzamt bezeichnet, die zuständig ist für den Einzahlungs- und den Auszahlungsverkehr sowie für Sachverhalte im Steuererhebungsverfahren.