- Duldungsbescheid
- Wer kraft Gesetzes verpflichtet ist, die Vollstreckung zu dulden, kann durch Duldungsbescheid in Anspruch genommen werden. Der an den Haftungsschuldner gerichtete Haftungsbescheid tritt verfahrensrechtlich neben den an den Steuerschuldner gerichteten Steuerbescheid.
Wer kraft Gesetzes verpflichtet ist, die Vollstreckung zu dulden, kann durch Duldungsbescheid in Anspruch genommen werden. Der an den Haftungsschuldner gerichtete Haftungsbescheid tritt verfahrensrechtlich neben den an den Steuerschuldner gerichteten Steuerbescheid.
Gesetzliche Grundlagen für die Duldung ergeben sich insbesondere aus dem Zivilrecht, z.B. dem Anfechtungsgesetz.
Weitere Begriffe
- Drittstaat
- Als Drittstaat gilt jeder Staat, der nicht Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), ggf. auch nicht Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), ist.
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Als Drittstaat gilt jeder Staat, der nicht Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), ggf. auch nicht Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), ist.
Die Schweiz ist Drittstaat, da sie zwar Mitgliedstaat der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) ist, nicht aber dem EWR beitrat. Rechtliche Besonderheiten können sich aus dem Abkommen der Personenfreizügigkeit zwischen der EU und der Schweiz ergeben.
- Zugewinngemeinschaft
- Güterstand, der als gesetzliche Regel eingreift, wenn die Eheleute keine abweichende Vereinbarung durch Ehevertrag treffen.
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Zugewinngemeinschaft bedeutet, dass die Ehegatten hälftig das Vermögen teilen, das sie während ihrer Ehe erworben haben. Davon ausgenommen sind Schenkungen und Erbschaften. Zugewinngemeinschaft bedeutet auf jeden Fall nicht, dass ein Ehegatte für die Schulden des anderen haftet. Ein Ehegatte haftet für die Schulden des anderen Ehegatten nur dann, wenn er die Schuld für sich selbst anerkennt, in der Regel dadurch dass er auch eine Unterschrift leistet.
- Europäische Freihandelsassoziation (EFTA)
- Der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) gehören Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz an. Die ersten drei genannten Mitgliedstaaten der EFTA sind zugleich Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), nicht aber die Schweiz.