- Domizilgesellschaft
- Ist eine Gesellschaft, insbesondere Kapitalgesellschaft, die weder eigenes Personal hat noch über eigene Geschäftsräume und Geschäftsausstattung verfügt.
Ist eine Gesellschaft, insbesondere Kapitalgesellschaft, die weder eigenes Personal hat noch über eigene Geschäftsräume und Geschäftsausstattung verfügt.
Die Zwischenschaltung der ausländischen Domizilgesellschaft dient regelmäßig der Gewinnverlagerung ins Ausland.
Weitere Begriffe
- Testament
- Ein Testament ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, eine Regelung für den Erbfall.
-
Mehr...
Mehr erfahren
Eine Reihe von Antworten auf die häufigsten Fragen zum Testament
Wer bekommt das Testament? Der handschriftlich zusammengefasste letzte Wille eines Menschen muss dem Nachlassgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen sofort übergeben werden.
Wo sollte der Alleinstehende sein Testament aufbewahren? Damit der Alleinstehende sichergehen kann, dass sein Testament aufgefunden wird, ist ihm die Aufbewahrung durch das Notariat zu empfehlen.
Muss ich Angst haben, dass mein Testament nicht gefunden wird? Der Gefahr, dass das Testament "verschwindet“, was zwar unter Strafe steht, aber trotzdem gar nicht so selten vorkommt, kann nur dadurch begegnet werden, dass entweder eine vertrauensvolle Person den Aufbewahrungsort des Testamentes kennt und dafür sorgt, dass das Testament beim Nachlassgericht abgegeben wird, oder das Testament selbst wird beim Nachlassgericht deponiert. Nachdem das Nachlassgericht vom Standesamt die Mitteilung erhält, dass jemand verstorben ist, nimmt das Nachlassgericht das hinterlegte Testament zur Kenntnis und leitet entsprechende Anfangsmaßnahmen ein.
Wer muss mein Testament befolgen? Der letzte Wille eines Menschen ist an seine Erben gerichtet. Als Erbe gilt die Person oder die Personen, die der Erblasser durch sein formgültiges Testament dazu bestimmt hat. Oder, wenn der Erblasser keine eigene Regelung getroffen hat, ist die Person Erbe, die das Gesetz dazu bestimmt.
Wer sollte sein Testament machen? Ein Testament zu machen bedeutet, dass ich mir selbst überlege, wie mein Vermögen unter den Überlebenden verteilt werden soll. Die Vorschläge des Gesetzes genügen mir nicht.
Kann ich in das Testament rein schreiben was ich will? Grundsätzlich ja, aber nicht alles muss befolgt werden. Denn in ein Testament kann nicht rein geschrieben werden, was gerade in den Sinn kommt. Es gibt bestimmte Verfügungen, die getroffen werden können. Andere Anweisungen sind möglicherweise gar nicht durchsetzbar, da niemand da ist, der sie durchsetzt. Alle Verfügungen müssen sich immer am Gesetz messen lassen.
- Briefkastengesellschaft (funktionslose)
- Entspricht dem Begriff einer selbst nicht in nennenswertem Umfang wirtschaftlich tätigen ausländischen Basisgesellschaft.
- Einsprache
- Einsprache gegen die Steuerrechnung entspricht im Schweizer Steuerrecht in der Sache dem deutschen Einspruch gegen die Steuerfestsetzung.