- Domizilgesellschaft
- Ist eine Gesellschaft, insbesondere Kapitalgesellschaft, die weder eigenes Personal hat noch über eigene Geschäftsräume und Geschäftsausstattung verfügt.
Ist eine Gesellschaft, insbesondere Kapitalgesellschaft, die weder eigenes Personal hat noch über eigene Geschäftsräume und Geschäftsausstattung verfügt.
Die Zwischenschaltung der ausländischen Domizilgesellschaft dient regelmäßig der Gewinnverlagerung ins Ausland.
Weitere Begriffe
- Alleinerbe
- Ein Alleinerbe erbt allein den gesamten Nachlass. Er muss sich diesen nicht mit Miterben teilen.
- Erbschaftsteuer
- Die deutsche Erbschaftsteuer ist geregelt im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG).
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Die deutsche Erbschaftsteuer ist geregelt im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG).
Der deutschen Erbschaftsteuer unterliegen alle in § 3 ErbStG genannten Sachverhalte als sog. „Erwerbe von Todes wegen“. Dazu gehört insbesondere der Erwerb durch Erbanfall, durch Vermächtnis oder auf Grund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs, sondern auch weitere Erwerbe, die diesen in wirtschaftlicher Betrachtung gleichstehen und in § 3 ErbStG aufgezählt sind.
Ist der Erblasser zur Zeit seines Todes oder der Erwerber zur Zeit der Entstehung der Steuer sog. Inländer, dann unterliegt der gesamte Vermögensanfall der deutschen Erbschaftsteuer, vorbehaltlich abweichender Regelungen in einem deutschen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer. In allen anderen Fällen unterliegt lediglich der Vermögensanfall, der in Inlandsvermögen i.S.d. BewG besteht, der deutschen Erbschaftsteuer, vorbehaltlich des Wahlrechts zur unbeschränkten Erbschaftsteuerpflicht, wenn der Erblasser zur Zeit seines Todes oder der Erwerber zur Zeit der Entstehung der Steuer seinen Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der EU oder des EWR hat.
Im Verhältnis zur Schweiz gelten auf der Grundlage der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) Besonderheiten.
- Grundlagenbescheid
- Grundlagenbescheid ist im Steuerrecht ein Bescheid, der für die Festsetzung einer Steuer bindend ist. Das kann sein ein Feststellungsbescheid, ein Steuermessbetragsbescheid oder ein anderer Verwaltungsakt.
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Definiert in § 171 Abs. 10 Abgabenordnung.
Grundlagenbescheid ist im Steuerrecht ein Bescheid, der für die Festsetzung einer Steuer bindend ist. Das kann sein ein Feststellungsbescheid, ein Steuermessbetragsbescheid oder ein anderer Verwaltungsakt.
Der Grundlagenbescheid hat eine besondere Wirkungsweise im Steuerverfahrensrecht, so z.B. bei der Änderung von Bescheiden oder im Einspruchsverfahren.