- Betriebsstätte
- Betriebsstätte (auch Betriebstätte) ist jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient. Begriff ist nicht identisch mit dem handelsrechtlichen Begriff der Zweigniederlassung.
Betriebsstätte (auch Betriebstätte) ist jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient. Begriff ist nicht identisch mit dem handelsrechtlichen Begriff der Zweigniederlassung.
Betriebsstätte wird in den Regelungen hierzu durch Aufzählung von Sachverhalten ergänzt, die teilweise über die allgemeine Definition (s.o.) hinausgehen.
Für Inlandssachverhalte gilt die Definition in § 12 Abgabenordnung, für grenzüberschreitende Sachverhalte gelten die Definitionen in den einschlägigen deutschen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA). Die jeweiligen Begriffsbestimmungen können abweichen, so dass die jeweils verwendete Definition heranzuziehen ist.
Weitere Begriffe
- Einsprache
- Einsprache gegen die Steuerrechnung entspricht im Schweizer Steuerrecht in der Sache dem deutschen Einspruch gegen die Steuerfestsetzung.
- Grundlagenbescheid
- Grundlagenbescheid ist im Steuerrecht ein Bescheid, der für die Festsetzung einer Steuer bindend ist. Das kann sein ein Feststellungsbescheid, ein Steuermessbetragsbescheid oder ein anderer Verwaltungsakt.
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Definiert in § 171 Abs. 10 Abgabenordnung.
Grundlagenbescheid ist im Steuerrecht ein Bescheid, der für die Festsetzung einer Steuer bindend ist. Das kann sein ein Feststellungsbescheid, ein Steuermessbetragsbescheid oder ein anderer Verwaltungsakt.
Der Grundlagenbescheid hat eine besondere Wirkungsweise im Steuerverfahrensrecht, so z.B. bei der Änderung von Bescheiden oder im Einspruchsverfahren.
- Gütertrennung
- Vertraglicher Güterstand, der durch das Fehlen jeglicher güterrechtlicher Beziehungen zwischen den Ehegatten zu charakterisieren ist; das beiderseitige Vermögen wird getrennt und unabhängig verwaltet.
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Gütertrennung bedeutet, dass jeder Ehegatte sein eigenes Vermögen hat.