- beschränkte Steuerpflicht
- Gegenbegriff zur unbeschränkten Steuerpflicht.
Gegenbegriff zur unbeschränkten Steuerpflicht.
Nicht alle deutschen Steuerarten unterscheiden zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht. Die deutsche Einkommensteuer, Körperschaftsteuer sowie Erbschaft- und Schenkungsteuer kennen diesen Unterschied, weil sie im Grundsatz steuerlich weltweit greifen können (Welteinkommensprinzip; Weltvermögenserwerbsprinzip).
Die deutsche Steuerpflicht ist daher auf Einkommen oder Vermögen im Inland beschränkt, wenn bestimmte personenbezogenen Anknüpfungsmerkmale nicht erfüllt sind, die eine derart enge Bindung des Steuerpflichtigen zum Inland begründen, dass er mit seinem weltweit erzielten Einkommen bzw. Vermögen in Deutschland steuerpflichtig ist.
Weitere Begriffe
- Auslandsvermögen
- Auslandsvermögen ist Vermögen, das sich aus der Sicht der Bundesrepublik Deutschland nicht im Inland befindet. Vermögen muss aber immer im Einzelnen betrachtet werden. So bedeutet zum Beispiel ein Konto in Deutschland zu haben, wenn man ausländischer Staatsbürger ist und seinen Wohnsitz im Ausland hat, nicht, dass dieses Konto Inlandsvermögen ist.
- Miterbe
- Ein Miterbe ist ein Erbe, der gleichberechtigt neben anderen Erben, aber nicht unbedingt zu gleichen Teilen wie die anderen, an einem Nachlassvermögen kraft Erbfolge beteiligt ist.
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Welche Rechte hat ein Miterbe? Ein Miterbe handelt wie eine einheitliche Faust mit den anderen Miterben zusammen, trifft gemeinsame und einheitliche Entscheidungen die von einem von ihnen beauftragten, oder alle gemeinschaftlich umgesetzt werden. Alleine kann der Miterbe weder über einzelne Gegenstände verfügen noch eigene Entscheidungen treffen und durchsetzen, außer es ist eine wirkliche Notsituation und Schaden droht. Wer sich also nicht wirklich und auf Dauer einmalig gut versteht, sollte auf die Auseinandersetzung des Nachlasses drängen. Besser ist es in jedem Fall, gar keine Miterbengemeinschaft entstehen zu lassen.
- Realsteuer
- Realsteuern sind die Grundsteuer und die Gewerbesteuer.
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Realsteuern sind die Grundsteuer und die Gewerbesteuer.
Realsteuern zeichnen sich im Unterscheid zur den Personensteuern dadurch aus, dass eine „Soll-Besteuerung“ stattfindet, die die Ertragsfähigkeit einer bestimmten Erwerbsquelle erfasst. Die persönlichen Verhältnisse des Steuersubjekts bleiben grundsätzlich unbeachtet.