- Basisgesellschaft
- Begriff des internationalen Steuerrechts und im Anwendungsbereich des Gestaltungsmissbrauchs gemäß § 42 Abgabenordnung.
Begriff des internationalen Steuerrechts und im Anwendungsbereich des Gestaltungsmissbrauchs gemäß § 42 Abgabenordnung.
Aus deutscher Sicht ist Basisgesellschaft eine im Ausland ansässige Kapitalgesellschaft, die in ein Lieferungs- oder Leistungsverhältnis zwischengeschaltet ist, um so die Gewinne bei der Basisgesellschaft im Ausland, und nicht bei den eigentlich Beteiligten im Inland anfallen zu lassen.
Weitere Begriffe
- Domizilgesellschaft
- Ist eine Gesellschaft, insbesondere Kapitalgesellschaft, die weder eigenes Personal hat noch über eigene Geschäftsräume und Geschäftsausstattung verfügt.
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Ist eine Gesellschaft, insbesondere Kapitalgesellschaft, die weder eigenes Personal hat noch über eigene Geschäftsräume und Geschäftsausstattung verfügt.
Die Zwischenschaltung der ausländischen Domizilgesellschaft dient regelmäßig der Gewinnverlagerung ins Ausland.
- Ausland
- Ausland wird im Steuerrecht vom sog. Inland abgegrenzt.
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Ausland wird im Steuerrecht vom sog. Inland abgegrenzt.
Ausland ist im Steuerrecht jedes Hoheitsgebiet, das nach dem anzuwendenden (Steuer-)Gesetz nicht zum Inland zählt.
- Verwandte
- Verwandte sind Personen, die in gerader Linie in auf- oder absteigender Linie (Eltern, Großeltern, Urgroßeltern oder Kinder, Enkel, Kinder von Enkel) voneinander abstammen oder in der Seitenlinie (Geschwister, Cousinen, Nichten und Neffen) von den gleichen Personen abstammen.