- Basisgesellschaft
- Begriff des internationalen Steuerrechts und im Anwendungsbereich des Gestaltungsmissbrauchs gemäß § 42 Abgabenordnung.
Begriff des internationalen Steuerrechts und im Anwendungsbereich des Gestaltungsmissbrauchs gemäß § 42 Abgabenordnung.
Aus deutscher Sicht ist Basisgesellschaft eine im Ausland ansässige Kapitalgesellschaft, die in ein Lieferungs- oder Leistungsverhältnis zwischengeschaltet ist, um so die Gewinne bei der Basisgesellschaft im Ausland, und nicht bei den eigentlich Beteiligten im Inland anfallen zu lassen.
Weitere Begriffe
- Nachlassgericht
- Das Nachlassgericht ist das Amtsgericht, an dessen Sitz der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte.
- Testamentseröffnung
- Testamente und Erbverträge werden durch das Nachlassgericht eröffnet. Wenn dieses vom Tod des Erblassers Kenntnis erlangt, bestimmt es einen Termin zur Eröffnung eines in seiner Verwahrung befindlichen Testaments.
- Betriebsstätte
- Betriebsstätte (auch Betriebstätte) ist jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient. Begriff ist nicht identisch mit dem handelsrechtlichen Begriff der Zweigniederlassung.
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Betriebsstätte (auch Betriebstätte) ist jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient. Begriff ist nicht identisch mit dem handelsrechtlichen Begriff der Zweigniederlassung.
Betriebsstätte wird in den Regelungen hierzu durch Aufzählung von Sachverhalten ergänzt, die teilweise über die allgemeine Definition (s.o.) hinausgehen.
Für Inlandssachverhalte gilt die Definition in § 12 Abgabenordnung, für grenzüberschreitende Sachverhalte gelten die Definitionen in den einschlägigen deutschen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA). Die jeweiligen Begriffsbestimmungen können abweichen, so dass die jeweils verwendete Definition heranzuziehen ist.