- Basisgesellschaft
- Begriff des internationalen Steuerrechts und im Anwendungsbereich des Gestaltungsmissbrauchs gemäß § 42 Abgabenordnung.
Begriff des internationalen Steuerrechts und im Anwendungsbereich des Gestaltungsmissbrauchs gemäß § 42 Abgabenordnung.
Aus deutscher Sicht ist Basisgesellschaft eine im Ausland ansässige Kapitalgesellschaft, die in ein Lieferungs- oder Leistungsverhältnis zwischengeschaltet ist, um so die Gewinne bei der Basisgesellschaft im Ausland, und nicht bei den eigentlich Beteiligten im Inland anfallen zu lassen.
Weitere Begriffe
- Ausschlagung
- Eine Ausschlagung ist die rückwirkende Beseitigung der Erbenstellung durch form-und fristgemäße Erklärung des Erben gegenüber dem Nachlassgericht.
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Wie schlage ich eine Erbschaft aus? Eine Erbschaft kann nur bei einem Notar ausgeschlagen werden. Erbausschlagung bedeutet eine Entscheidung für ganz oder gar nicht. Dabei ist ganz besonders wichtig, dass eine Erbausschlagung nach einer bestimmten Frist nicht mehr erklärt werden kann. Wohnt der Erbe im Inland, ist eine viel kürzere Frist zu beachten, als für den Fall, dass sich der Erbe zum Zeitpunkt des Erbfalls im Ausland aufhält. Wenn ich eine Erbschaft ausgeschlagen habe, weil ich im Testament genannt bin, so bedeutet das nicht unbedingt, dass ich, wenn ich Verwandter oder Ehegatte bin, nicht doch noch (gesetzlicher) Erbe werden kann.
- Berliner Testament
- Als ein "Berliner Testament" wird ein Testament bezeichnet, in welchem die Ehegatten sich gegenseitig zu Erben einsetzen und ihre Kinder als Erben des Letztversterbenden.
- Steuerfahndung
- Die Steuerfahndung hat zum einen die Aufgabe der Ermittlung von Besteuerungsgrundlagen und flankiert insoweit auch die Außenprüfung; insoweit wird sie in der Funktion einer Finanzbehörde tätig. Zum anderen hat die Steuerfahndung die Aufgabe, der eigentlichen „Fahndung“ und wird insoweit in der Funktion einer Justizbehörde tätig.