Außenprüfung (AP)
Außenprüfung (AP) wird auch als Betriebsprüfung (BP) bezeichnet.

Außenprüfung ist das Verfahren, mit dem das Finanzamt steuerlich erhebliche Sachverhalte beim Steuerpflichtigen ermitteln will. Der Steuerpflichtige ist zur Mitwirkung verpflichtet (Grenze Strafrecht).

Betriebsprüfung findet insbesondere statt bei gewerblichen und land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie Freiberuflern, ist aber nicht zwingend auf diese beschränkt; es können deshalb auch die steuerlichen Verhältnisse von Privatpersonen so geprüft werden.

Abzugrenzen von durch einzelne Steuergesetze angeordnete Sonderprüfungen, z.B. Lohnsteuer-Außenprüfung oder Umsatzsteuer-Nachschau.

Zur Übersicht

Weitere Begriffe

Lebenspartner
Ein Lebenspartner ist der gleichgeschlechtliche Partner in einer dauerhaften eingetragenen Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz.
Mehr... Mehr erfahren

Lebenspartner über die Grenze - empfohlen ist die Anerkennung der Lebenspartnerschaft im jeweils anderen Land des Lebenspartners; die Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe ist, was das Erbrecht angeht, in den meisten Ländern erfolgt.

Zugewinngemeinschaft
Güterstand, der als gesetzliche Regel eingreift, wenn die Eheleute keine abweichende Vereinbarung durch Ehevertrag treffen.
Mehr... Mehr erfahren

Zugewinngemeinschaft bedeutet, dass die Ehegatten hälftig das Vermögen teilen, das sie während ihrer Ehe erworben haben. Davon ausgenommen sind Schenkungen und Erbschaften. Zugewinngemeinschaft bedeutet auf jeden Fall nicht, dass ein Ehegatte für die Schulden des anderen haftet. Ein Ehegatte haftet für die Schulden des anderen Ehegatten nur dann, wenn er die Schuld für sich selbst anerkennt, in der Regel dadurch dass er auch eine Unterschrift leistet. 

Testament
Ein Testament ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, eine Regelung für den Erbfall.
Mehr... Mehr erfahren

Eine Reihe von Antworten auf die häufigsten Fragen zum Testament

Wer bekommt das Testament? Der handschriftlich zusammengefasste letzte Wille eines Menschen muss dem Nachlassgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen sofort übergeben werden.

Wo sollte der Alleinstehende sein Testament aufbewahren? Damit der Alleinstehende sichergehen kann, dass sein Testament aufgefunden wird, ist ihm die Aufbewahrung durch das Notariat zu empfehlen.

Muss ich Angst haben, dass mein Testament nicht gefunden wird? Der Gefahr, dass das Testament "verschwindet“, was zwar unter Strafe steht, aber trotzdem gar nicht so selten vorkommt,  kann nur dadurch begegnet werden, dass entweder eine vertrauensvolle Person den Aufbewahrungsort des Testamentes kennt und dafür sorgt, dass das Testament beim Nachlassgericht abgegeben wird, oder das Testament selbst wird beim Nachlassgericht deponiert. Nachdem das Nachlassgericht vom Standesamt die Mitteilung erhält, dass jemand verstorben ist, nimmt das Nachlassgericht das hinterlegte Testament zur Kenntnis und leitet entsprechende Anfangsmaßnahmen ein.  

Wer muss mein Testament befolgen?  Der letzte Wille eines Menschen ist an seine Erben gerichtet. Als Erbe gilt die Person oder die Personen, die der Erblasser durch sein formgültiges Testament dazu bestimmt hat. Oder, wenn der Erblasser keine eigene Regelung getroffen hat, ist die Person Erbe, die das Gesetz dazu bestimmt. 

Wer sollte sein Testament machen? Ein Testament zu machen bedeutet, dass ich mir selbst überlege, wie mein Vermögen unter den Überlebenden verteilt werden soll. Die Vorschläge des Gesetzes genügen mir nicht. 

Kann ich in das Testament rein schreiben was ich will? Grundsätzlich ja, aber nicht alles muss befolgt werden. Denn in ein Testament kann nicht rein geschrieben werden, was gerade in den Sinn kommt. Es gibt bestimmte Verfügungen, die getroffen werden können. Andere Anweisungen sind möglicherweise gar nicht durchsetzbar, da niemand da ist, der sie durchsetzt. Alle Verfügungen müssen sich immer am Gesetz messen lassen. 

Bippus + Merker

Konstanz (Deutschland)

Schützenstraße 16
D-78462 Konstanz

Tel. +49 7531 36 31 70
Fax +49 7531 36 31 729


www.bippus-merker.de

Merker

Kreuzlingen (Schweiz)

Wydenmööslistrasse 20
CH-8280 Kreuzlingen

Tel. +41 71 511 22 71


www.merker-advokat.ch