- Ausschlagung
- Eine Ausschlagung ist die rückwirkende Beseitigung der Erbenstellung durch form-und fristgemäße Erklärung des Erben gegenüber dem Nachlassgericht.
Wie schlage ich eine Erbschaft aus? Eine Erbschaft kann nur bei einem Notar ausgeschlagen werden. Erbausschlagung bedeutet eine Entscheidung für ganz oder gar nicht. Dabei ist ganz besonders wichtig, dass eine Erbausschlagung nach einer bestimmten Frist nicht mehr erklärt werden kann. Wohnt der Erbe im Inland, ist eine viel kürzere Frist zu beachten, als für den Fall, dass sich der Erbe zum Zeitpunkt des Erbfalls im Ausland aufhält. Wenn ich eine Erbschaft ausgeschlagen habe, weil ich im Testament genannt bin, so bedeutet das nicht unbedingt, dass ich, wenn ich Verwandter oder Ehegatte bin, nicht doch noch (gesetzlicher) Erbe werden kann.
Weitere Begriffe
- Gütertrennung
- Vertraglicher Güterstand, der durch das Fehlen jeglicher güterrechtlicher Beziehungen zwischen den Ehegatten zu charakterisieren ist; das beiderseitige Vermögen wird getrennt und unabhängig verwaltet.
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Gütertrennung bedeutet, dass jeder Ehegatte sein eigenes Vermögen hat.
- Betriebsvermögen
- Zentraler Begriff im Einkommensteuergesetz, ohne dort definiert zu sein.
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Zentraler Begriff im Einkommensteuergesetz, ohne dort definiert zu sein.
Das Betriebsvermögen bildet die Grundlage für die Gewinnermittlung bei den sog. Gewinneinkunftsarten des § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 Einkommensteuergesetz.
Das Betriebsvermögen wird unterschieden in sog. notwendiges Betriebsvermögen und gewillkürtes Betriebsvermögen. Insoweit wird auch vom Privatvermögen abgegrenzt.
- Haftungsbescheid
- Wer kraft Gesetzes für eine Steuer haftet, kann durch Haftungsbescheid in Anspruch genommen werden. Der an den Haftungsschuldner gerichtete Haftungsbescheid tritt verfahrensrechtlich neben den an den Steuerschuldner gerichteten Steuerbescheid.
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Wer kraft Gesetzes für eine Steuer haftet, kann durch Haftungsbescheid in Anspruch genommen werden. Der an den Haftungsschuldner gerichtete Haftungsbescheid tritt verfahrensrechtlich neben den an den Steuerschuldner gerichteten Steuerbescheid.
Steuerliche Haftung z.B. des Arbeitgebers für Lohnsteuer seiner Arbeitnehmer, des GmbH-Geschäftsführers für Steuern der GmbH.