- Auslandsberührung
- Auslandsberührung ist die Verbindung zum Recht eines ausländischen Staates.
Welches Erbrecht gilt, wenn das Ausland beteiligt ist? Diese komplexe Frage müssen Sie unbedingt einen Fachmann entscheiden lassen.
Was bedeutet Auslandsberührung? Im deutschen Recht bedeutet der Begriff Auslandsberührung, dass der Sachverhalt, sei es der Erbfall oder die Eheschließung oder die beteiligten Personen nicht ausschließlich der Bundesrepublik Deutschland zugeordnet werden können, sondern an irgendeinem Punkt Vermögen, Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz einer Person mehr Beziehung zum Ausland hat als zu Deutschland. Die Frage von Auslandsberührung spielt bei der Anwendung von deutschen oder ausländischen Betroffenen eine große Rolle.
Kann ich für mein Testament ausländisches Recht wählen, obwohl ich mit diesem speziellen Ausland überhaupt gar nichts zu tun habe? Die Frage, ob ausländisches Recht für bestimmte Rechtsakte, wie zum Beispiel das Verfassen eines Testaments, gewählt werden kann, ohne dass die wählende Person mit diesem speziellen Ausland irgendetwas zu tun hat, muss generell verneint werden. Das bedeutet, dass die Vorteile ausländischer Rechtsordnungen nur dann für eigene Regelungen als anwendbar erklärt werden können, wenn so genannte Anknüpfungspunkte bestehen und im konkreten Fall die Wahl des ausländischen Rechts für eine Situation von der deutschen Rechtsordnung auch tatsächlich anerkannt wird (ordre Public).
Welches Erbrecht von welchem Staat gilt? Sobald Erbrechtsordnungen mehrerer Staaten in Frage kommen, muss die Frage geklärt werden, welches Erbrecht gilt (Internationales Erbrecht). Nur Ausnahmsweise gelten für bestimmte Vermögensgegenstände Erbrechtsvorschriften verschiedener Staaten (Nachlassspaltung). In der Regel in Verbindung mit Immobilienvermögen. Eigentlich soll aber nur eine Erbrechtsordnung eines Staates gelten. Meistens muss als erste Frage gefragt werden, welche Staatsangehörigkeit der Verstorbene oder in manchen Ländern, wo er seinen Wohnsitz hatte. Mehrere Staatsangehörigkeiten und mehrere Wohnsitze erschweren dabei natürlich die Bestimmung des richtigen Erbrechts, eröffnet aber auch Chancen. Denn man kann sich die beste Mischung für die internationale Testamentsgestaltung herauspicken, wenn man will. Ist also geklärt, von welchem Ausgangserbrecht auszugehen ist, so kann das das deutsche Erbrecht sein, oder ein ausländisches. Ist aus unserer Sicht eine ausländische Erbrechtsordnung anwendbar, muss in diesem Land bestimmt werden, ob der Fall dort bleibt, oder ob nicht doch das deutsche Erbrecht gilt oder vielleicht die Erbrechtsordnung eines anderen Landes, an das wir bis jetzt noch gar nicht gedacht haben.
Weitere Begriffe
- Ermessen
- Im deutschen Steuerrecht gilt grundsätzlich für das Festsetzungsverfahren die Bindung der Entscheidungen der Finanzbehörde an die bestehenden Gesetze (sog. gebundene Verwaltungsentscheidung). Ermessen hat die Finanzbehörde aber insbesondere im Verfahrensabschnitt der Erhebung der Steuern, z.B. bei der Entscheidung über die Stundung von Steuerzahlungen oder bei der Haftung für eine fremde Steuerschuld.
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Im deutschen Steuerrecht gilt grundsätzlich für das Festsetzungsverfahren die Bindung der Entscheidungen der Finanzbehörde an die bestehenden Gesetze (sog. gebundene Verwaltungsentscheidung). Ermessen hat die Finanzbehörde aber insbesondere im Verfahrensabschnitt der Erhebung der Steuern, z.B. bei der Entscheidung über die Stundung von Steuerzahlungen oder bei der Haftung für eine fremde Steuerschuld.
Das Ermessen ist seinerseits gebunden aus dem Zweck der Ermächtigung und seinen gesetzlichen Grenzen. Die Verwaltungsentscheidung ist also insbesondere rechtswidrig bei Ermessensunterschreitung bzw. –nichtgebrauch, bei Ermessensüberschreitung sowie bei Ermessensreduzierung auf Null.
Das Finanzgericht darf das Ermessen der Finanzbehörde nur eingeschränkt nachprüfen und grundsätzlich nicht sein Ermessen an die Stelle des Verwaltungsermessens setzen. Eine Entscheidung anstelle der Finanzbehörde darf das Finanzgericht also insbesondere nur dann treffen, wenn das Verwaltungsermessen auf Null reduziert ist und so ein Anspruch des Bürgers auf eine bestimmte Entscheidung besteht.
- Steuerfreistellung
- Steuerfreistellung ist eine Maßnahme der Steuerermäßigung bei drohender Doppel- oder Mehrfachbelastung eines grenzüberschreitenden Sachverhaltes mit deutschen und zugleich mit ausländischen Steuern.
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Da die deutsche Steuer regelmäßig höher ist als die ausländische Steuer, entlastet die deutsche Steuerfreistellung davon, dass sich eine wirtschaftliche „Einmalbelastung“ in Höhe der höheren deutschen Steuer ergibt.
In grenzüberschreitenden Sachverhalten wird die deutsche Steuerfreistellung mit dem Progressionsvorbehalt kombiniert, um jedenfalls beim progressiv verlaufenden Steuersatz den eigentlich aus deutscher Sicht in der Bemessungsgrundlage nicht berücksichtigten Sachverhalt doch noch der deutschen Steuer zu unterwerfen.
Die Steuerfreistellung mit Progressionsvorbehalt wird regelmäßig auf der Grundlage einer Regelung in einem anwendbaren Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) angeordnet.
- Nachlassgericht
- Das Nachlassgericht ist das Amtsgericht, an dessen Sitz der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte.