- Ausländer
- Ein Ausländer ist jeder, der nicht Deutscher i.S.d. Art. 116 Abs. 1 GG ist.
Was ist ein Ausländer im Sinne des Erbrechts? Ein Ausländer im Sinne des Erbrechts ist eine Person, die auf die deutsche Erbrechtsordnung trifft ohne hierbei die deutsche Staatsangehörigkeit zu haben.
Weitere Begriffe
- Gesetzliche Erbfolge
- Gesetzliche Erbfolge bedeutet, dass das Gesetz bestimmt, wer Erbe einer verstorbenen Person ist. Das Gesetz bestimmt nur dann, wenn der Verstorbene nichts bestimmt hat.
- Personensteuer
- Personensteuern sind insbesondere die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer und die Erbschaft- und Schenkungsteuer.
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Personensteuern sind insbesondere die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer und die Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Personensteuern zeichnen sich im Unterscheid zur den Realsteuern dadurch aus, dass eine „Ist-Besteuerung“ stattfindet, für die das personenbezogene Leistungsfähigkeitsprinzip gilt. Es werden die persönliche Verhältnisse werden beachtet (z.B. Grundfreibetrag).
- Freibetrag
- Freibetrag heißt im Steuerrecht, dass für einen bestimmten Betrag der Zurechnungsgröße die Rechtsfolgen, insbesondere die Besteuerung, nicht eintritt.
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Freibetrag heißt im Steuerrecht, dass für einen bestimmten Betrag der Zurechnungsgröße die Rechtsfolgen, insbesondere die Besteuerung, nicht eintritt.
Wird der Freibetrag überschritten, treten die Rechtsfolgen nur für den Betrag ein, der den Freibetrag übersteigt, nicht aber für den Freibetrag selbst.