- Ausländer
- Ein Ausländer ist jeder, der nicht Deutscher i.S.d. Art. 116 Abs. 1 GG ist.
Was ist ein Ausländer im Sinne des Erbrechts? Ein Ausländer im Sinne des Erbrechts ist eine Person, die auf die deutsche Erbrechtsordnung trifft ohne hierbei die deutsche Staatsangehörigkeit zu haben.
Weitere Begriffe
- Ausländer
- Ein Ausländer ist jeder, der nicht Deutscher i.S.d. Art. 116 Abs. 1 GG ist.
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Was ist ein Ausländer im Sinne des Erbrechts? Ein Ausländer im Sinne des Erbrechts ist eine Person, die auf die deutsche Erbrechtsordnung trifft ohne hierbei die deutsche Staatsangehörigkeit zu haben.
- Auslandsvermögen
- Auslandsvermögen ist Vermögen, das sich aus der Sicht der Bundesrepublik Deutschland nicht im Inland befindet. Vermögen muss aber immer im Einzelnen betrachtet werden. So bedeutet zum Beispiel ein Konto in Deutschland zu haben, wenn man ausländischer Staatsbürger ist und seinen Wohnsitz im Ausland hat, nicht, dass dieses Konto Inlandsvermögen ist.
- Berliner Testament
- Als ein "Berliner Testament" wird ein Testament bezeichnet, in welchem die Ehegatten sich gegenseitig zu Erben einsetzen und ihre Kinder als Erben des Letztversterbenden.
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