Steuerstrafrecht

Im Steuerstrafrecht scheint das Steuerrecht im Vordergrund zu stehen, wie der Name schon sagt. Für die Betroffenen ist die Steuernachzahlung bereits die Strafe. Wenn dann nach dem Steuerverfahren sich noch das Strafverfahren anschließt und in eine empfindliche Strafe mündet, dann sind die Betroffenen persönlich und finanziell häufig schon am Ende.

Steuerstrafrecht ist die Kombination von Strafrecht und Steuerrecht. Eine effektive Verteidigung erfordert daher Wissen und Erfahrung in beiden Bereichen. Das Gespräch mit dem Finanzamt ist genauso wichtig wie die Kommunikation mit den Strafverfolgungsbehörden.

Fachanwältin für Steuerrecht Bippus unterstützt Sie in Ihrem Rechtsstreit mit dem Finanzamt. Ihr steuerliches Fachwissen wird mit ihren Erfahrungen aus der langjährigen Tätigkeit in der Finanzverwaltung und ihrer Tätigkeit beim Finanzgericht ergänzt. Rechtsanwältin Merker unterstützt Sie gleichzeitig mit ihrer langjährigen Erfahrung als Strafverteidigerin und schützt Sie vor unberechtigter Strafverfolgung.

Die Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind:

Wir bieten Hilfe bei:

Betrug

Bestellungen im Versandhandel sind heute an der Tagesordnung. Wer mit Kunden konfrontiert ist, die sich in Finanzschwierigkeiten befinden, weiß, wie erfinderisch diese sein können. Die Kundendaten werden ein wenig verändert, statt den vollen Vornamen anzugeben bei der Nachfolgebestellung, wird der verkürzte Spitzname angegeben, und schon kann das Sperrsystem des Onlinehändlers umgangen werden. Ganz so einfach wird es heute nicht mehr sein. An der Strafbarkeit wegen Betruges wegen dieser Verhaltensweisen hat sich jedenfalls seit langem nichts verändert. Wer zum Zeitpunkt der Bestellung weiß, dass er die Rechnung nicht bezahlen kann, weil er keine zeitnahe Aussicht auf Besserung seiner finanziellen Lage sieht, begeht einen Betrug, auch wenn er zahlungswillig ist.

Ihr Recht endet nicht an der Grenze. Rechtsanwältin Ingrid Merker hat jahrzehntelange grenzüberschreitende Inkassoerfahrung in der Schweiz.

Selbstanzeige

Die Selbstanzeige ermöglicht Strafbefreiung bei Steuerhinterziehung.

Der Gesetzgeber hat, mit dem Bundesgerichtshof im Rücken, die Voraussetzungen für eine „erfolgreiche“ Selbstanzeige erst jüngst deutlich verschärft. Fehlerhafte und unvollständige Selbstanzeigen schützen nicht. Und sie weisen möglicherweise das Finanzamt erst auf strafrechtlich relevante Steuerunehrlichkeit hin.

Die Chance, „reinen Tisch zu machen“, ohne strafrechtliche Folgen befürchten zu müssen, ist mit der Selbstanzeige gegeben. Der Weg dorthin ist aber steinig, und der Korridor für eine wirksame Selbstanzeige eng. Mit unserer besonderen Expertise im Steuerrecht und im Strafrecht begleiten wir Sie auf Ihrem schweren Gang.

Sozialversicherung

  • Der gefürchtete Regress des Sozialhilfeträgers droht? Soll auf die Schenkung unter Lebenden deshalb verzichtet werden?
  • Dem Erben droht die Insolvenz. Soll er deshalb sicherheitshalber enterbt werden?
  • Dürfen Sie als Beförderungsunternehmen freiberufliche Fahrer beschäftigen, wenn diese keinen Beförderungsschein haben?

Diese und ähnlichen Fragen treten immer häufiger auf. Die Rechtsanwälte Merker+Bippus beraten Sie kompetent und zuverlässig und helfen aus dem Schlamassel, wenn es schon zu spät scheint.

Steuer- und Wirtschaftsstrafverfahren

Das Wirtschafts- und Steuerstrafrecht hat als eigenständiger Bereich zunehmend Bedeutung im Strafrecht und bedarf besonderer Expertise. Wettbewerbsdelikte registrierten zum dritten Mal in Folge einen Anstieg der Fallzahlen. Das Steuerstrafrecht gerät zunehmend in den Fokus der Finanz- und Strafverfolgungsbehörden. Stichworte sind hier die Steuer-CDs und das von den Regierungen im September 2011 zwar unterzeichnete, aber noch nicht in Kraft getretene Steuerabkommen mit der Schweiz (Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt).

Unsere Kernkompetenzen im Wirtschafts- und Steuerrecht einerseits, im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht andererseits gewährleisten Ihre kompetente Vertretung.

Effektive Schadensbegrenzung, ein Abschluss des Verfahrens ohne Imageschaden und das richtige Verhalten sind Bausteine einer erprobten Verteidigungsstrategie, wenn die Staatsanwaltschaft Ihnen, Ihrem Unternehmen oder Ihren Mitarbeitern Handlungen oder Unterlassungen vorwirft, die Sie bis dahin als nicht problematisch ansahen. Jetzt droht Stillstand der Organisation durch Maßnahmen der Staatsanwaltschaft, Umsatzverlust und im schlimmsten Fall drohen Kunden mit Auftragsentzug, und sei es nur aus Angst, in den Sog der Ermittlungen gerissen zu werden.

Wir helfen Ihnen, diesem "Teufelskreis" zu entkommen.

Vermögensdelikte

  • Die Verantwortung als Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist mannigfaltig. Die Entlohnung des Ehepartners über die „eigenen Gesellschaft“ kann in die Strafbarkeit wegen Untreue zum Nachteil der Gesellschaft führen.
  • Die Gewinnausschüttung an einen Gesellschafter unter Verletzung des Gesellschaftsvertrages einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (verkürzt: GbR oder auch BGB-Gesellschaft genannt) kann in die Strafbarkeit wegen Untreue zum Nachteil der Gesellschaft führen.

Die Rechtsanwältinnen Merker+Bippus bewahren Sie vor nicht reversiblen Entscheidungen im Unternehmen.

Ihre Ansprechpartnerinnen

Für das Steuerrecht

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht Prof. Dr. Bippus

Für die Strafverteidigung

Rechtsanwältin Ingrid Merker

Bippus + Merker

Konstanz (Deutschland)

Schützenstraße 16
D-78462 Konstanz

Tel. +49 7531 36 31 70
Fax +49 7531 36 31 729


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Merker

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