Rechtsanwältin Ingrid Merker ist zugleich seit 2004 als Rechtsanwältin in der Schweiz nach Art. 28 BGFA zugelassen.
Fachanwältin für Steuerrecht Bippus unterstützt Sie in deutsch-Schweizer Sachverhalten in der Durchsetzung von Lösungen beim deutschen Finanzamt. Neben ihrem Fachwissen bringt sie Erfahrungen aus ihrer langjährigen praktischen Tätigkeit in der Finanzverwaltung und dem Finanzgericht ein.
Die Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind:
Wir bieten Hilfe bei:
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) + steuerliche Fragen über die Grenze in die Schweiz
Deutsche Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) bestehen hautsächlich auf dem Gebiet der Einkommen- und Körperschaftsteuer. Deutschland hat mit der Schweiz ein solches Abkommen geschlossen, das aber viele Besonderheiten im Vergleich zu den sonstigen DBA unter deutscher Beteiligung aufweist.
Deutschland hat auch einige wenige Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer. Ein solches ErbSt-DBA gibt es etwa mit der Schweiz.
Diese Abkommen beseitigen aber nicht verlässlich jede Doppelbesteuerung.
In der Steuerplanung müssen deshalb die Voraussetzungen sorgfältig geprüft werden.
Will das deutsche Finanzamt nach Betriebsprüfung oder Steuerfahndung deutsche Steuer erheben, obwohl im Ausland bereits Steuern bezahlt wurden, muss gleichermaßen auf der Grundlage des DBA und der Steuergesetze im In- und Ausland gehandelt werden.
Fachanwältin für Steuerrecht Bippus hilft Ihnen, die passenden Lösungen zu finden und durchzusetzen.
Einfuhrumsatzsteuer (für Unternehmen)
Aus der Schweiz als sog. „Drittland“ eingeführte Waren unterliegen der Einfuhrumsatzsteuer. Damit sollen die Wettbewerbsverhältnisse gleichartiger Waren aus Schweizer und aus deutscher Produktion hergestellt werden.
Unternehmer können an sich die Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen und werden so wieder entlastet. Privaten steht kein Vorsteuerabzug zu, sie bleiben endgültig belastet. Schon daraus können sich vielfältige Fragestellungen ergeben, wenn als Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer der private Kunde in Deutschland gilt.
Weitere Problemschwerpunkte der Einfuhrumsatzsteuer können sich aus der Anbindung an das Zollrecht haben. Dementsprechend haben nicht nur die deutschen Finanzgerichte, sondern auch der Europäische Gerichtshof ein maßgebliches „Mitspracherecht“.
Fachanwältin für Steuerrecht Bippus unterstützt Sie, Lösungen zu finden und diese durchzusetzen.
Umsatzsteuer
Eine falsche Weichenstellung im Umsatzsteuerrecht kann für Ihr Unternehmen sehr teuer sein. Immer dann, wenn die Umsatzsteuer für Ihr Unternehmen nicht mehr neutral ist, etwa weil das Finanzamt den Vorsteuerabzug oder die Steuerbefreiung verweigert, haben Sie ein erhebliches wirtschaftliches Problem.
Fachanwältin für Steuerrecht Bippus hilft Ihnen, Lösungen zu finden, im deutschen Umsatzsteuergesetz und mit Hilfe der Rechtsprechung der deutschen Finanzgerichte und des BFH. Hinzu kommt das Gemeinschaftsrecht, insbesondere die Mehrwertsteuersystemrichtlinie. Besondere Expertise in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist also unverzichtbar.
Ihre Ansprechpartnerinnen
Für das Steuerrecht
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht Prof. Dr. Bippus
Für das Erbrecht
Rechtsanwältin Ingrid Merker