Welches Recht gilt im Erbfall - wer kennt sich aus?
Die Europäische Union hat Einzug in das deutsche und ausländische Erbrecht erhalten. Fortan spielt der "gewöhnliche Aufenthalt" die entscheidende Rolle, sogar im Rahmen von Annahme und Ausschlagung, oder der Erbfolge überhaupt. Wer nun glaubt, dass er nach seinem Bauchgefühl entscheiden kann, wo sein gewöhnlicher Aufenthalt ist, täuscht sich sehr. Bei einem Portugiesen, der in der Schweiz dauerhaft arbeitete, jedes Wochenende aber Ehefrau und Kinder im eigenen Haus im Portugal besuchte, tat sich sogar die Europäische Kommission schwer, die Rechtsordnung zu bestimmen, die für den Nachlass zuständig war. So viele Faktoren sind bestimmend.
Wer oder was bringt eine Erbengemeinschaft auseinander?
Sterben die Eltern, setzen die Kinder ihre Auseinandersetzungen aus der Kinderstube leider sehr oft im Erbauseinandersetzungsverfahren unerbittlich fort. Nachgeben ist keine Option. Das hat man als Kind schon erlebt. Solche Auseinandersetzungskosten können den ganzen Nachlass vernichten und in der Sache geht keiner als Sieger hervor. Kluge Entscheidungen der Erblasser helfen diese Situationen zu vermeiden. Regelungsversäumnisse bleiben dennoch nicht aus und sei es nur deshalb, weil die Eltern nicht alles von ihren Kindern wissen oder sie nie richtig kennengelernt haben.
In diesen Situationen helfen Maßnahmen, in denen alle Beteiligten die Möglichkeit haben, an ihren Zielen ohne Gesichtsverlust mitzuarbeiten. Wie das geht? Neue Wege können helfen.
Die Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind:
Wir bieten Hilfe bei:
Erb- und Nachfolgeplanung
Das Erbe soll natürlich nicht der Fiskus bekommen – sondern die nächsten Angehörigen des Verstorbenen oder die von ihm vorgesehenen Erben. Vater Staat sieht selbstverständlich nicht gern, wie Erbschaften über Generationen anwachsen, ohne dass sein Anteil wächst – und denkt deshalb immer wieder laut darüber nach, wie er durch eine höhere Erbschaftssteuer seine stets notleidenden Finanzen sanieren könnte.
Ob Vererben oder Schenken zu Lebzeiten: Die Vermögensübertragung – natürlich im Rahmen der gesetzlichen Muster – gelingt nur dem, der die Struktur des Rechts durchdrungen hat.
Ingrid Merker führt Sie als Fachanwältin für Erbrecht sicher durch das Dickicht der Möglichkeiten. Als Fachanwältin für Steuerrecht gewährleistet Professor Dr. Birgit Elsa Bippus, dass Erb- und Erbschaftsteuerrecht sowie Schenkung und Schenkungssteuerrecht sachdienliche Berücksichtigung finden.
Erbauseinandersetzung
Die kraft Gesetz oder Testament entstehende Erbengemeinschaft: Das sind meist Geschwister, oft aber auch untereinander „fremde“ Miterben. Nicht selten wird daraus eine Konfliktgemeinschaft – Geschwisterstreit aus Kinderzeiten flammt plötzlich als Erbenstreit wieder auf; Emotionen und Angst vor (erneuter?) Benachteiligung herrschen – anstatt wirtschaftlicher Vernunft. Manch einer hat nur seinen eigenen wirtschaftlichen Vorteil im Blick – und will deshalb mehr, als ihm vielleicht zusteht. Dabei tritt die Aufgabe der Erbengemeinschaft in den Hintergrund: das Erbe zu verwalten und irgendwann auch auseinanderzusetzen. Die Lösung: Vermeiden Sie die Erbengemeinschaft mittels entsprechender Ausweichstrategien.
Dabei unterstützt Sie Ingrid Merker, Fachanwältin für Erbrecht, schöpft aber auch die rechtlichen Möglichkeiten der Erbauseinandersetzung praxisnah und für Sie vermögensschonend aus. In Steuerfragen begleitet die Auseinandersetzung Professor Dr. Birgit Elsa Bippus, Fachanwältin für Steuerrecht.
Pflichtteil und rechtmäßiges Erbe
Erst einmal ist man erschrocken, nur den Pflichtteil zu erhalten – und dann stellt sich die Frage, ob man ihn bekommt oder einfordern muss? Und ob man ihn unter diesen – gegen einen selbst gerichteten Umständen – überhaupt einfordern soll?
Man sollte. Persönliche Gründe gibt es genug – aber auch das Bundesverfassungsgericht hat die Frage eindeutig bejaht. Dem Pflichtteilsrecht liegt der Gedanke zugrunde, dass jedem Erbe eine Mindestteilhabe am Vermögen des Erblassers zusteht – dies hat in Deutschland eine lange Tradition. Der Erblasser wird dadurch zwar in seinen Freiheiten eingeschränkt, doch das wurde nie infrage gestellt. Vielmehr stärkte das Gericht alle, die sich nicht mit weniger als dem ganzen Pflichtteil zufrieden geben wollen.
Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch und muss eingefordert werden. Berechtigt sind Kinder und Ehepartner; wenn diese nicht (mehr) vorhanden sind, auch die Enkel oder sogar die Eltern – auch wenn andere als Erben eingesetzt wurden. Dazu kommt der Pflichtteilsergänzungsanspruch für alle, die durch Schenkungen des Erblassers an andere schon zu dessen Lebzeiten benachteiligt wurden. Und wurde man enterbt oder stellt sich nach vielen Jahren heraus, dass das Gesamterbe viel größer war als vorgegeben – dann muss man mit diesem Betrug nicht leben und kann seinen Pflichtteil einfordern.
Auch wenn Sie erfahren, dass Sie Erbe sind, doch jemand anderes den Nachlass bereits an sich genommen hat und behauptet, das habe der Erblasser so gewollt – dann begrenzen Sie durch richtiges Vorgehen Ihren Schaden!
Schnelles und konsequentes Handeln wahrt in jedem Fall Ihre Rechte – Ingrid Merker, Fachanwältin für Erbrecht, unterstützt Sie dabei.
Vererben
Stellen Sie sicher, dass Ihr Wille geschieht und vermeiden Sie Streit unter Ihren Angehörigen – indem Sie Ihre Vorstellungen voraussehend, klar, ausgewogen und steueroptimiert formulieren. Treffen Sie entsprechende Vorkehrungen, wenn Sie Ihr Vermögen nicht schon zu Lebzeiten aus der Hand geben oder zersplittern möchten und Sie Liquiditätsfallen für Ihre Erben vermeiden. Sicher können Sie ein Lieblingskind als Alleinerben einsetzen, ohne Ihre weiteren Kinder vernachlässigen zu müssen.
Wenn Sie ganz selbstverständlich die steuerlichen Konsequenzen Ihres Handelns beachten und wissen, welche immer komplexeren Steuersparmodelle die stetigen Steuerverschärfungen provozieren – dann wissen Sie auch, dass diese „Gestaltungen“ Spuren in anderen Lebensbereichen wie Familie, Erben oder Vertragsrecht hinterlassen: Spuren, die oft schwer zu erkennen sind. Da hat man Vermögen aus steuerlichen Gründen auf die Familie verteilt und plötzlich steht die Scheidung ins Haus – ist das Haus jetzt weg? Oder man hat mit seinem Ehepartner eine gemeinschaftliche Verfügung zugunsten der Kinder getroffen und plötzlich begegnet einem überraschend der neue Lebenspartner – darf man diesem nun nichts mehr schenken oder vererben?
Wenn Ihr Ehevertrag und Ihre Nachlassregelung vor 2010 erstellt und seither nicht mehr überprüft wurden, dann ist es sinnvoll, dies nachzuholen: Sie können davon ausgehen, dass die Erklärungen nicht mehr optimal zur aktuellen Rechtslage passen.
Die Rechtsanwaltskanzlei Merker + Bippus hilft Ihnen mit Fachkompetenz und langjähriger Praxiserfahrung die schwierige Gratwanderung zwischen Erb- und Steuerrecht sicher zu bewältigen. Selbstverständlich arbeiten wir auf Wunsch professionell mit Ihren langjährigen Beratern, sei es Rechtsanwälten oder Steuerberatern zusammen.