Presse

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Erläuterungen wichtiger Rechtsbegriffe finden Sie im Bereich GLOSSAR.

Die Europäische Erbrechtsverordnung – Gefahr für Deutsche in der Schweiz!

Konstanz/Kreuzlingen, 15.12.2014 - Ab dem 17. August 2015 regelt die sog. Europäische Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO) Erbfälle mit Auslandsberührung. Sie vereinheitlicht insbesondere die Zuständigkeit von Behörden bzw. Nachlassgerichten und gibt die einschlägige Rechtsordnung in einem grenzüberschreitenden Erbfall vor.

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Eidgenössischen Volksinitiative “Gegen Masseneinwanderung“: Das betrifft nicht nur die anderen!

Konstanz, 8. März 2014 – Die Zustimmung zur eidgenössischen Volksinitiative “Gegen Masseneinwanderung“ verpflichtet die Schweiz zu tiefgreifenden Änderungen ihrer Gesetze. Die Schweizer Bundesverfassung soll geändert werden. Die Schweiz steuert dann die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig. Die Zahl der Aufenthaltsbewilligungen in der Schweiz wird durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente begrenzt. Für erwerbstätige Ausländerinnen und Ausländer ist dabei auf die gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz unter Berücksichtigung eines Vorrangs für Schweizerinnen und Schweizer abzustellen, wobei Grenzgängerinnen und Grenzgänger einzubeziehen sind. Völkerrechtliche Verträge der Schweiz, die dem entgegenstehen, sind innerhalb von drei Jahren neu zu verhandeln und anzupassen.

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Schweizer Banken setzen deutsche Kunden vor die Tür – Umsetzung der „Weißgeldstrategie“ erfordert Nachweis korrekter Versteuerung

Konstanz, 9. September 2013 – „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass!“ So sehen sich deutsche Kunden von Schweizer Banken seit Anfang 2013 nach dem endgültigen Scheitern des deutsch-schweizerischen Steuerabkommens behandelt. Sie werden ohne Rücksicht auf langjährige Kundenbeziehung mit den Schweizer Banken vor die Tür gesetzt.

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Erbfall mit Auslandsbezug

Konstanz, 24. September 2012 – Die Abwicklung von Erbschaften in der EU soll einfacher werden. In ihrer Pressemitteilung vom 26. Juli 2012 betont die EU-Kommission, mit der neuen Erbrechtsverordnung soll EU-Bürgern der Umgang mit Testamenten und Nachlässen, die einen Bezug zu einem anderen Mitgliedstaat aufweisen, erleichtert werden. Die neue Regelung soll Rechtssicherheit für ca. 450.000 Familien bieten, die jedes Jahr in der EU mit einem internationalen Erbfall konfrontiert sind. Da über 12,3 Millionen EU-Bürger in einem anderen Mitgliedstaat, und nicht in ihrem Heimatstaat leben, schätzt die Kommission in ihrer Pressemitteilung vom 01. März 2012 ein Volumen von mehr als 120 Milliarden. EUR als Nachlassvermögen, das von der Verordnung profitieren könne - Tendenz steigend.

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Schweizer Erben dürfen auf höhere deutsche Freibeträge hoffen!

Konstanz, 05. Juli 2012 – Das deutsche Erbschaftsteuergesetz behandelt Erben und Vermächtnisnehmer aus der Schweiz schlechter als Erwerber aus EU- bzw. EWR-Mitgliedstaaten. War der Erblasser nicht Inländer bzw. hatte er seinen Wohnsitz nicht in einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat, dann bleiben die in der Schweiz ansässigen Erwerber beschränkt steuerpflichtig. Sie versteuern zwar nur den Erwerb von Inlandsvermögen, haben aber auch nur einen sehr geringen persönlichen Freibetrag in Höhe von 2.000 Euro. Franzosen etwa können dagegen auf Antrag unbeschränkt steuerpflichtig werden und so insbesondere von den hohen persönlichen Freibeträgen und den niedrigeren Steuersätzen profitieren. Diese Rechtslage gilt genauso für Schenkungen unter Lebenden. 

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