Glossar

Was ist das?

Steuerfahndung
Die Steuerfahndung hat zum einen die Aufgabe der Ermittlung von Besteuerungsgrundlagen und flankiert insoweit auch die Außenprüfung; insoweit wird sie in der Funktion einer Finanzbehörde tätig. Zum anderen hat die Steuerfahndung die Aufgabe, der eigentlichen „Fahndung“ und wird insoweit in der Funktion einer Justizbehörde tätig.
Steuerfreistellung
Steuerfreistellung ist eine Maßnahme der Steuerermäßigung bei drohender Doppel- oder Mehrfachbelastung eines grenzüberschreitenden Sachverhaltes mit deutschen und zugleich mit ausländischen Steuern.
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Da die deutsche Steuer regelmäßig höher ist als die ausländische Steuer, entlastet die deutsche Steuerfreistellung davon, dass sich eine wirtschaftliche „Einmalbelastung“ in Höhe der höheren deutschen Steuer ergibt.

In grenzüberschreitenden Sachverhalten wird die deutsche Steuerfreistellung mit dem Progressionsvorbehalt kombiniert, um jedenfalls beim progressiv verlaufenden Steuersatz den eigentlich aus deutscher Sicht in der Bemessungsgrundlage nicht berücksichtigten Sachverhalt doch noch der deutschen Steuer zu unterwerfen.

Die Steuerfreistellung mit Progressionsvorbehalt wird regelmäßig auf der Grundlage einer Regelung in einem anwendbaren Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) angeordnet. 

steuerliche Nebenleistungen
In § 3 Abs. 4 Abgabenordnung ist die abschließende Legaldefinition von Abgaben als steuerliche Nebenleistungen.
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In § 3 Abs. 4 Abgabenordnung ist die abschließende Legaldefinition von Abgaben als steuerliche Nebenleistungen. 

Die Erhebung und die Höhe von steuerlichen Nebenleistungen sind grundsätzlich von der Hauptleistung Steuer abhängig; es gibt aber hierzu gesetzlich ausdrücklich geregelte Ausnahmen. 

Testament
Ein Testament ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, eine Regelung für den Erbfall.
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Eine Reihe von Antworten auf die häufigsten Fragen zum Testament

Wer bekommt das Testament? Der handschriftlich zusammengefasste letzte Wille eines Menschen muss dem Nachlassgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen sofort übergeben werden.

Wo sollte der Alleinstehende sein Testament aufbewahren? Damit der Alleinstehende sichergehen kann, dass sein Testament aufgefunden wird, ist ihm die Aufbewahrung durch das Notariat zu empfehlen.

Muss ich Angst haben, dass mein Testament nicht gefunden wird? Der Gefahr, dass das Testament "verschwindet“, was zwar unter Strafe steht, aber trotzdem gar nicht so selten vorkommt,  kann nur dadurch begegnet werden, dass entweder eine vertrauensvolle Person den Aufbewahrungsort des Testamentes kennt und dafür sorgt, dass das Testament beim Nachlassgericht abgegeben wird, oder das Testament selbst wird beim Nachlassgericht deponiert. Nachdem das Nachlassgericht vom Standesamt die Mitteilung erhält, dass jemand verstorben ist, nimmt das Nachlassgericht das hinterlegte Testament zur Kenntnis und leitet entsprechende Anfangsmaßnahmen ein.  

Wer muss mein Testament befolgen?  Der letzte Wille eines Menschen ist an seine Erben gerichtet. Als Erbe gilt die Person oder die Personen, die der Erblasser durch sein formgültiges Testament dazu bestimmt hat. Oder, wenn der Erblasser keine eigene Regelung getroffen hat, ist die Person Erbe, die das Gesetz dazu bestimmt. 

Wer sollte sein Testament machen? Ein Testament zu machen bedeutet, dass ich mir selbst überlege, wie mein Vermögen unter den Überlebenden verteilt werden soll. Die Vorschläge des Gesetzes genügen mir nicht. 

Kann ich in das Testament rein schreiben was ich will? Grundsätzlich ja, aber nicht alles muss befolgt werden. Denn in ein Testament kann nicht rein geschrieben werden, was gerade in den Sinn kommt. Es gibt bestimmte Verfügungen, die getroffen werden können. Andere Anweisungen sind möglicherweise gar nicht durchsetzbar, da niemand da ist, der sie durchsetzt. Alle Verfügungen müssen sich immer am Gesetz messen lassen. 

Testamentseröffnung
Testamente und Erbverträge werden durch das Nachlassgericht eröffnet. Wenn dieses vom Tod des Erblassers Kenntnis erlangt, bestimmt es einen Termin zur Eröffnung eines in seiner Verwahrung befindlichen Testaments.
Testamentsvollstrecker
Person, die der Erblasser zur Vollziehung seiner letztwilligen Verfügungen und zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses eingesetzt hat.
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Wer sollte über Testamentsvollstreckung nachdenken? Wer sicher sein will, dass sein letzter Wille befolgt und erfüllt wird, kann eine vertrauensvolle Person, entgeltlich oder unentgeltlich, damit beauftragen. Diese beauftragte und bevollmächtigte Person nennt man Testamentsvollstrecker. Die Aufgabe des Testamentsvollstreckers kann beschränkt sein auf die reine Abwicklung der Anordnungen im Testament oder er kann mit der Verwaltung des Nachlasses, z.B. bis minderjährige Kinder volljährig sind, beauftragt werden. Es gibt keine Pflicht, das Amt der Testamentsvollstreckung anzunehmen. Wird das Amt angenommen, stellt das Nachlassgericht ein Testamentsvollstreckerzeugnis aus. Damit weist der Testamentsvollstrecker seine Verfügungsbefugnis sowie seine Vollmacht nach.

Testierfähigkeit
Testierfähigkeit bedeutet, dass jeder Mensch ab 16 Jahren Testamente/Erbverträge erstellen kann. Geschäftsunfähige oder Geisteskranke sind nicht testierfähig.
unbeschränkte Steuerpflicht
Gegenbegriff zur beschränkten Steuerpflicht.
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Gegenbegriff zur beschränkten Steuerpflicht.

Nicht alle deutschen Steuerarten unterscheiden zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht. Die deutsche Einkommensteuer, Körperschaftsteuer sowie Erbschaft- und Schenkungsteuer kennen diesen Unterschied, weil sie im Grundsatz steuerlich weltweit greifen können. Anders dagegen etwa die deutsche Umsatzsteuer oder Grunderwerbsteuer, die sich bereits territorial auf die Besteuerung nur inländischer Sachverhalte beschränken.

Die Steuerpflicht ist daher nicht nur auf Einkommen oder Vermögen im Inland beschränkt, wenn bestimmte personenbezogene Anknüpfungsmerkmale erfüllt sind, die eine derart enge Bindung des Steuerpflichtigen zum Inland begründen, dass er mit seinem weltweit erzielten Einkommen bzw. Vermögen in Deutschland steuerpflichtig ist. 

Vermächtnis
Der Erblasser kann in seinem Testament/Erbvertrag einem Dritten einen bestimmten Vermögensgegenstand (z.B. „die Porzellanvase“, aber auch eine konkrete Geldsumme oder Wohnungs-/Nutzungsrechte) zuwenden.
Verwandte
Verwandte sind Personen, die in gerader Linie in auf- oder absteigender Linie (Eltern, Großeltern, Urgroßeltern oder Kinder, Enkel, Kinder von Enkel) voneinander abstammen oder in der Seitenlinie (Geschwister, Cousinen, Nichten und Neffen) von den gleichen Personen abstammen.
Vorweggenommene Erbfolge
Oft wird das Vermögen schon vor dem Tod des Erblassers auf z.B. Abkömmlinge übertragen, um z.B. einen Betrieb zu erhalten, steuerliche Freibeträge auszunutzen etc. Dies geschieht oft im Rahmen einer Schenkung. Oftmals werden von dem Beschenkten Gegenleistungen, wie z.B. monatliche Rentenzahlungen, Wohnungsrechte etc. eingeräumt.
Widerruf (eines Testamentes)
Dies kann geschehen durch Vernichtung des alten Testaments, Errichtung eines neueren, explizitem Widerruf in der Form, wie ein Testament zu errichten wäre. Besonderheiten gelten beim Gemeinschaftlichen Testament.
Zugewinngemeinschaft
Güterstand, der als gesetzliche Regel eingreift, wenn die Eheleute keine abweichende Vereinbarung durch Ehevertrag treffen.
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Zugewinngemeinschaft bedeutet, dass die Ehegatten hälftig das Vermögen teilen, das sie während ihrer Ehe erworben haben. Davon ausgenommen sind Schenkungen und Erbschaften. Zugewinngemeinschaft bedeutet auf jeden Fall nicht, dass ein Ehegatte für die Schulden des anderen haftet. Ein Ehegatte haftet für die Schulden des anderen Ehegatten nur dann, wenn er die Schuld für sich selbst anerkennt, in der Regel dadurch dass er auch eine Unterschrift leistet. 


Erläuterungen + Wörterbuch

Hier werden die in der anwaltlichen Praxis im Erbrecht und im Steuerrecht häufig vorkommenden Fragen und Begriffe mit Hinweisen versehen. Die Darstellung erfasst auch Fragen und Begriffe für grenzüberschreitende Sachverhalte in die Schweiz.

Bitte beachten Sie unbedingt, dass die Darstellung weder vollständig ist noch zwingend Ihren Einzelfall betrifft. Rechtsfragen und Rechtsbegriffe sind sehr komplex und deshalb nur sehr eingeschränkt abstrakt und losgelöst vom konkreten Einzelfall darzustellen. Häufig vorkommende Fragen kommen deshalb immer wieder hoch, weil es keine allgemein gültige Antwort gibt. Es muss also jeder Einzelfall, um richtig beurteilt werden zu können, auch separat untersucht werden. 

Dieses Glossar dient dazu, Rechtsfragen und Rechtsbegriffe alltagstauglicher zu machen. Teilen Sie uns gerne mit, welche Begriffe Ihnen besondere Schwierigkeiten machen. Wir arbeiten diesen dann in unsere Darstellung ein. Bitte beachten Sie als Leser, dass wir mit unseren Beiträgen keine konkrete Rechtsberatung über die Homepage anbieten. Unser Ziel ist es vielmehr, das Verständnis der vom Erb- oder Steuerrecht betroffenen oder daran interessierten Personen zu erweitern. Damit soll Ihnen die Entscheidung erleichtert und Ihr Bewusstsein dafür geschärft werden, was Sie selbst erledigen können und was nur mit fachkompetenter Hilfe richtig wird.

Zu folgenden Themen haben wir eine Reihe von Fragen & Antworten zusammengetragen:

Testamentserstellung | Nachlassverzeichnis | Erbschein | Rechtswahl im Erbrecht

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