Glossar

Was ist das?

Grundlagenbescheid
Grundlagenbescheid ist im Steuerrecht ein Bescheid, der für die Festsetzung einer Steuer bindend ist. Das kann sein ein Feststellungsbescheid, ein Steuermessbetragsbescheid oder ein anderer Verwaltungsakt.
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Definiert in § 171 Abs. 10 Abgabenordnung.

Grundlagenbescheid ist im Steuerrecht ein Bescheid, der für die Festsetzung einer Steuer bindend ist. Das kann sein ein Feststellungsbescheid, ein Steuermessbetragsbescheid oder ein anderer Verwaltungsakt.

Der Grundlagenbescheid hat eine besondere Wirkungsweise im Steuerverfahrensrecht, so z.B. bei der Änderung von Bescheiden oder im Einspruchsverfahren.  

Gütertrennung
Vertraglicher Güterstand, der durch das Fehlen jeglicher güterrechtlicher Beziehungen zwischen den Ehegatten zu charakterisieren ist; das beiderseitige Vermögen wird getrennt und unabhängig verwaltet.
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Gütertrennung bedeutet, dass jeder Ehegatte sein eigenes Vermögen hat. 

Haftungsbescheid
Wer kraft Gesetzes für eine Steuer haftet, kann durch Haftungsbescheid in Anspruch genommen werden. Der an den Haftungsschuldner gerichtete Haftungsbescheid tritt verfahrensrechtlich neben den an den Steuerschuldner gerichteten Steuerbescheid.
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Wer kraft Gesetzes für eine Steuer haftet, kann durch Haftungsbescheid in Anspruch genommen werden. Der an den Haftungsschuldner gerichtete Haftungsbescheid tritt verfahrensrechtlich neben den an den Steuerschuldner gerichteten Steuerbescheid.

Steuerliche Haftung z.B. des Arbeitgebers für Lohnsteuer seiner Arbeitnehmer, des GmbH-Geschäftsführers für Steuern der GmbH. 

isolierende Betrachtungsweise
In sog. isolierender Betrachtungsweise bleiben im Ausland gegebene Besteuerungsmerkmale außer Betracht, soweit bei ihrer Berücksichtigung inländische Einkünfte im Sinne des § 49 Abs. 1 Einkommensteuergesetz nicht angenommen werden können (vgl. § 49 Abs. 2 Einkommensteuergesetz).
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In sog. isolierender Betrachtungsweise bleiben im Ausland gegebene Besteuerungsmerkmale außer Betracht, soweit bei ihrer Berücksichtigung inländische Einkünfte im Sinne des § 49 Abs. 1 Einkommensteuergesetz nicht angenommen werden können (vgl. § 49 Abs. 2 Einkommensteuergesetz).

Die Zuordnung von Einkünften und die Bestimmun der jeweiligen Einkunftsart bestimmt sich daher nur nach den isoliert betrachteten Verhältnissen im Inland, ungeachtet des im Ausland verwirklichten Sachverhaltes

Lebenspartner
Ein Lebenspartner ist der gleichgeschlechtliche Partner in einer dauerhaften eingetragenen Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz.
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Lebenspartner über die Grenze - empfohlen ist die Anerkennung der Lebenspartnerschaft im jeweils anderen Land des Lebenspartners; die Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe ist, was das Erbrecht angeht, in den meisten Ländern erfolgt.

Leistungsfähigkeitsprinzip
Das Leistungsfähigkeitsprinzip ist im Sr eine Ausprägung des allgemeinen Gleichheitssatzes gemäß Art. 3 Grundgesetz.
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Das Leistungsfähigkeitsprinzip ist im Sr eine Ausprägung des allgemeinen Gleichheitssatzes gemäß Art. 3 Grundgesetz.

Der Gleichheitssatz gebietet, dass Steuerpflichtige, die steuerlich gleich leistungsfähig sind, in steuerlicher Hinsicht auch gleich zu behandeln sind. Ist die Leistungsfähigkeit von Steuerpflichtigen dagegen unterschiedlich, sndn auch unterschiedliche steuerliche Rechtsfolgen geboten. 

Miterbe
Ein Miterbe ist ein Erbe, der gleichberechtigt neben anderen Erben, aber nicht unbedingt zu gleichen Teilen wie die anderen, an einem Nachlassvermögen kraft Erbfolge beteiligt ist.
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Welche Rechte hat ein Miterbe? Ein Miterbe handelt wie eine einheitliche Faust mit den anderen Miterben zusammen, trifft gemeinsame und einheitliche Entscheidungen die von einem von ihnen beauftragten, oder alle gemeinschaftlich umgesetzt werden. Alleine kann der Miterbe weder über einzelne Gegenstände verfügen noch eigene Entscheidungen treffen und durchsetzen, außer es ist eine wirkliche Notsituation und Schaden droht. Wer sich also nicht wirklich und auf Dauer einmalig gut versteht, sollte auf die Auseinandersetzung des Nachlasses drängen. Besser ist es in jedem Fall, gar keine Miterbengemeinschaft entstehen zu lassen. 

Nachlass
Der Nachlass ist das Vermögen des Erblassers, das mit dessen Tod als Ganzes auf die Erben übergeht.
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Antworten auf die häufigsten Fragen zum Nachlassverzeichnis haben wir hier zusammengestellt: Fragen zum Nachlassverzeichnis

Nachlassgericht
Das Nachlassgericht ist das Amtsgericht, an dessen Sitz der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte.
notwendiges Betriebsvermögen
Notwendiges Betriebsvermögen sind die Wirtschaftsgüter, die dem Betrieb in dem Sinne unmittelbar dienen, dass sie objektiv erkennbar zum unmittelbare Einsatz im Betrieb selbst bestimmt sind.
Partiarisches Darlehen
Ist die Sonderform eines Darlehens, das im Steuerrecht zur stillen Gesellschaft abgegrenzt wird.
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Ist die Sonderform eines Darlehens, das im Steuerrecht zur stillen Gesellschaft abgegrenzt wird.

Darlehen ist definiert in § 488 Abs. 1 BGB. Danach ist der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer in der vereinbarten Höhe einen Geldbetrag zur Verfügung zu stellen. Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, einen geschuldeten Zins zu bezahlen und bei Fälligkeit das zur Verfügung gestellte Darlehen zurückzuzahlen.

Beim partiarischen Darlehen erhält der Darlehensgeber einen Gewinnanteil an dem Geschäft, dem das Darlehen dient. Der Darlehensgeber nimmt aber nicht am Verlust des Geschäfts teil. 

Personensteuer
Personensteuern sind insbesondere die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer und die Erbschaft- und Schenkungsteuer.
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Personensteuern sind insbesondere die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer und die Erbschaft- und Schenkungsteuer.

Personensteuern zeichnen sich im Unterscheid zur den Realsteuern dadurch aus, dass eine „Ist-Besteuerung“ stattfindet, für die das personenbezogene Leistungsfähigkeitsprinzip gilt. Es werden die persönliche Verhältnisse werden beachtet (z.B. Grundfreibetrag).

Pflichtteil
Der Pflichtteil bezeichnet den schuldrechtlichen Geldanspruch der Pflichtteilsberechtigten gegen den Erben, für den Fall, dass sie durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen sind.
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Was ist ein Pflichtteil? Der Pflichtteil ist die Entscheidung des Erblassers, seine Abkömmlinge oder seine Eltern oder seinen Ehegatten von seinem Nachlass so weit auszuschließen, wie das Gesetz es ihm erlaubt. Bei einem solchen Vorgehen eines Elternteils oder eines Kindes ist man enterbt.

Wer ist pflichtteilsberechtigt? Pflichtteilsberechtigt ist nicht jeder, der Erbe sein kann. Pflichtteilsberechtigt sind nur Verwandte in gerader Linie. Das sind Abkömmlinge, also Kinder oder Enkel oder Kinder von Enkeln oder in aufsteigender Linie, Eltern, Großeltern oder Urgroßeltern.

Muss ich einen Pflichtteil ausschlagen? Einen Pflichtteil muss man nicht ausschlagen. Einen Pflichtteil kann man fordern, muss es aber nicht.

Gegenüber wem muss ich einen Pflichtteil geltend machen? Einen Pflichtteil macht man immer gegenüber dem Erben geltend. Dabei muss oft genug herausgefunden werden, wer ist überhaupt Erbe. Beachtet werden muss unbedingt, dass die Geltendmachung, also das Fordern eines Pflichtteils gegenüber dem Erben, an eine bestimmte Frist gebunden ist. 

Wie macht man Forderungen geltend? Gut beraten ist immer der, der seine Ansprüche schriftlich geltend macht und sich eine Kopie von seinem Schreiben fertigt.

Wie hoch ist der Pflichtteil? Als Pflichtteil bekommt man die Hälfte dessen, was man von Gesetzes wegen als Erbe erhalten hätte. Was ich als Erbe erhalten hätte, bestimmt mein Verwandtschaftsgrad und der Familienstand (verheiratet in Zugewinngemeinschaft / Gütertrennung oder Gütergemeinschaft) zum Erblasser.

Privatvermögen
Ist das Gegenstück zum Betriebsvermögen, ohne dass das Einkommensteuergesetz den Begriff ausdrücklich benennt.
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Ist das Gegenstück zum Betriebsvermögen, ohne dass das Einkommensteuergesetz den Begriff ausdrücklich benennt.

Privatvermögen ist also jedes Nicht-Betriebsvermögen. Das sind alle Wirtschaftsgüter, die sachlich weder notwendiges noch gewillkürtes Betriebsvermögen darstellen. 

Progressionsvorbehalt
Ist eine Maßnahme der Einschränkung einer an sich gewährten Steuerermäßigung.
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Ist eine Maßnahme der Einschränkung einer an sich gewährten Steuerermäßigung.

In grenzüberschreitenden Sachverhalten wird die Steuerfreistellung mit dem Progressionsvorbehalt kombiniert, um jedenfalls beim progressiv verlaufenden Steuersatz den eigentlich aus deutscher Sicht in der Bemessungsgrundlage nicht berücksichtigten Sachverhalt doch noch der deutschen Steuer zu unterwerfen.

Der Progressionsvorbehalt kann im deutschen Steuergesetz angeordnet sein oder auf der Grundlage einer Regelung in einem anwendbaren Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA). 

Prüfungsanordnung
In der Prüfungsanordnung bestimmt das Finanzamt den Umfang der Außenprüfung. Die Prüfungsanordnung ist schriftlich zu erteilen, mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen und so dem Steuerpflichtigenbekanntzugeben.
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In der Prüfungsanordnung bestimmt das Finanzamt den Umfang der Außenprüfung. Die Prüfungsanordnung ist schriftlich zu erteilen, mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen und so dem Steuerpflichtigenbekanntzugeben.

Die Prüfungsanordnung hat Bedeutung für die Frage, ob noch eine wirksame Selbstanzeige zulässig ist. 

Realsteuer
Realsteuern sind die Grundsteuer und die Gewerbesteuer.
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Realsteuern sind die Grundsteuer und die Gewerbesteuer.

Realsteuern zeichnen sich im Unterscheid zur den Personensteuern dadurch aus, dass eine „Soll-Besteuerung“ stattfindet, die die Ertragsfähigkeit einer bestimmten Erwerbsquelle erfasst. Die persönlichen Verhältnisse des Steuersubjekts bleiben grundsätzlich unbeachtet.

Schwarzgeld
Schwarzgeld wird Vermögen genannt, das der ordnungsgemäßen Versteuerung in dem zur Versteuerung berechtigten Land entzogen wurde. Meistens wird Schwarzgeld im Ausland, in Niedrigsteuerländern wie Schweiz und Liechtenstein aufbewahrt, aber auch im Inland.
Steuer
Ist eine öffentliche Abgabe, so wie Gebühren und Beiträge (z.B. Erschließungsbeitrag) auch.
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Ist eine öffentliche Abgabe, so wie Gebühren und Beiträge (z.B. Erschließungsbeitrag) auch.

Steuer ist definiert in § 3 Abgabenordnung als Geldleistung, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellt und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt wird, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft.

Die Erzielung von Einnahmen kann auch nur Nebenzweck sein.

Es wird unterschieden in Bundes-, Länder- und Gemeindesteuer, und zwar sowohl in der Zuweisung der Gesetzgebungs- bzw. Regelungskompetenz wie auch in der Berechtigung zur Erhebung.

Steueranrechnung
Ist eine Maßnahme der Steuerermäßigung bei drohender Doppel- oder Mehrfachbelastung eines grenzüberschreitenden Sachverhaltes mit deutschen und zugleich mit ausländischen Steuern.
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Ist die deutsche Steuer höher und kommt die ausländische Steuer zur Anrechnung, dann wird eine wirtschaftliche „Einmalbelastung“ in Höhe der höheren deutschen Steuer festgezurrt.

Steueranrechnung kann im deutschen Steuergesetz angeordnet sein oder auf der Grundlage einer Regelung in einem anwendbaren Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) zum Tragen kommen. 


Erläuterungen + Wörterbuch

Hier werden die in der anwaltlichen Praxis im Erbrecht und im Steuerrecht häufig vorkommenden Fragen und Begriffe mit Hinweisen versehen. Die Darstellung erfasst auch Fragen und Begriffe für grenzüberschreitende Sachverhalte in die Schweiz.

Bitte beachten Sie unbedingt, dass die Darstellung weder vollständig ist noch zwingend Ihren Einzelfall betrifft. Rechtsfragen und Rechtsbegriffe sind sehr komplex und deshalb nur sehr eingeschränkt abstrakt und losgelöst vom konkreten Einzelfall darzustellen. Häufig vorkommende Fragen kommen deshalb immer wieder hoch, weil es keine allgemein gültige Antwort gibt. Es muss also jeder Einzelfall, um richtig beurteilt werden zu können, auch separat untersucht werden. 

Dieses Glossar dient dazu, Rechtsfragen und Rechtsbegriffe alltagstauglicher zu machen. Teilen Sie uns gerne mit, welche Begriffe Ihnen besondere Schwierigkeiten machen. Wir arbeiten diesen dann in unsere Darstellung ein. Bitte beachten Sie als Leser, dass wir mit unseren Beiträgen keine konkrete Rechtsberatung über die Homepage anbieten. Unser Ziel ist es vielmehr, das Verständnis der vom Erb- oder Steuerrecht betroffenen oder daran interessierten Personen zu erweitern. Damit soll Ihnen die Entscheidung erleichtert und Ihr Bewusstsein dafür geschärft werden, was Sie selbst erledigen können und was nur mit fachkompetenter Hilfe richtig wird.

Zu folgenden Themen haben wir eine Reihe von Fragen & Antworten zusammengetragen:

Testamentserstellung | Nachlassverzeichnis | Erbschein | Rechtswahl im Erbrecht

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