- Einspruch
- Entspricht als Rechtsbehelf in Abgabenangelegenheiten in der Sache dem Widerspruch im allgemeinen Verwaltungsrecht. Besondere Regelung des Verfahrens in der Abgabenordnung.
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Entspricht als Rechtsbehelf in Abgabenangelegenheiten in der Sache dem Widerspruch im allgemeinen Verwaltungsrecht. Besondere Regelung des Verfahrens in der Abgabenordnung.
Das Einspruchsverfahren ist ein verlängertes Besteuerungsverfahren und zugleich das Vorverfahren für ein Verfahren vor dem Finanzgericht. Der Einspruch ist förmlich und fristgebunden, eröffnet dann aber bei Beschwer und soweit Bestandskraft noch nicht eingetreten ist, die umfassende Prüfung des Sachverhaltes zu Gunsten wie zu Lasten des Einspruchsführers.
- Enterbung
- Ausschluss eines Verwandten, des Ehegatten oder des Lebenspartners von der gesetzlichen Erbfolge durch Testament oder durch eine einseitige Verfügung im Erbvertrag.
- Erbe
- Ein Erbe ist jede erbfähige, natürliche oder juristische Person, auf die mit dem Tod des Erblassers das Vermögen kraft Gesetzes oder kraft Verfügung des Erblassers als Ganzes übergeht und die in dessen gesamte Rechts- und Pflichtenstellung eintritt.
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Wer ist Erbe? Das Gesetz bestimmt, dass Verwandte Erben sind. Dabei erben die nächsten Verwandtschaftsgrade vor den entfernteren Verwandtschaftsgraden. Neben den Verwandten erben auch Ehegatten und Lebenspartner.
Zu welchem Anteil erben meine Erben? Kinder erben grundsätzlich zu gleichen Teilen, Eltern auch.
Wie hoch ist der Erbteil meiner Ehefrau/ Ehemann? Meine Ehefrau/Ehemann ist Erbe aber nicht mit mir verwandt. Der Anteil meiner Ehefrau/Ehemann am Nachlass bestimmt das Gesetz einerseits im Zusammenspiel zwischen Ehegatten und Verwandten und andererseits spielt eine entscheidende Rolle, ob die Ehegatten bei einem Notar einen Ehevertrag (Gütertrennung) abgeschlossen haben.
Was bedeutet erben? Erben bedeutet quasi in die Stiefel des Verstorbenen mit all seinen Rechten und Pflichten zu schlüpfen. Wer das nicht will, zum Beispiel weil mehr Schulden als Vermögen da sind, sollte das Erbe ausschlagen.
Erbt mein Ehegatte auch dann, wenn das Scheidungsverfahren läuft? Nein, der Ehegatte erbt dann in der Regel nicht mehr und hat auch keinen Anspruch auf einen Pflichtteil mehr, wenn die Ehegatten getrennt leben, die Voraussetzungen für die Ehescheidung gegeben sind und die Ehescheidung beim zuständigen Familiengericht beantragt wurde. Hat mein Ehegatte die Ehescheidung beantragt, so erbt er dann nicht mehr, wenn ich seinem Antrag auf Ehescheidung zugestimmt habe. Beachtet werden muss aber, dass trotz allem das Unterhaltsrecht weiter bestehen bleibt.
Wer erbt, wenn der Erbe zuerst stirbt? Wenn der Erbe vor dem Erblasser stirbt, ist die Erbeinsetzung hinfällig. Deshalb ist es ratsam, Ersatzerben zu benennen.
- Erbengemeinschaft
- Eine Erbengemeinschaft liegt vor, wenn mehrere Erben vorhanden sind. Alle Erben bilden zusammen eine sog. Gesamthandsgemeinschaft.
- Erblasser
- Der Erblasser ist eine natürliche Person, die bei ihrem Tod den Erben aufgrund gewillkürter oder gesetzlicher Erbfolge ihren Nachlass hinterlässt.
- Erbschaftsteuer
- Die deutsche Erbschaftsteuer ist geregelt im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG).
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Die deutsche Erbschaftsteuer ist geregelt im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG).
Der deutschen Erbschaftsteuer unterliegen alle in § 3 ErbStG genannten Sachverhalte als sog. „Erwerbe von Todes wegen“. Dazu gehört insbesondere der Erwerb durch Erbanfall, durch Vermächtnis oder auf Grund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs, sondern auch weitere Erwerbe, die diesen in wirtschaftlicher Betrachtung gleichstehen und in § 3 ErbStG aufgezählt sind.
Ist der Erblasser zur Zeit seines Todes oder der Erwerber zur Zeit der Entstehung der Steuer sog. Inländer, dann unterliegt der gesamte Vermögensanfall der deutschen Erbschaftsteuer, vorbehaltlich abweichender Regelungen in einem deutschen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer. In allen anderen Fällen unterliegt lediglich der Vermögensanfall, der in Inlandsvermögen i.S.d. BewG besteht, der deutschen Erbschaftsteuer, vorbehaltlich des Wahlrechts zur unbeschränkten Erbschaftsteuerpflicht, wenn der Erblasser zur Zeit seines Todes oder der Erwerber zur Zeit der Entstehung der Steuer seinen Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der EU oder des EWR hat.
Im Verhältnis zur Schweiz gelten auf der Grundlage der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) Besonderheiten.
- Erbschein
- Ein Erbschein ist eine Urkunde vom Nachlassgericht, in welcher der oder die Erben genannt sind. Da mit dem Erbschein der Nachweis erbracht wird, wer über das ererbte Vermögen verfügen kann, werden dort auch Verfügungsbeschränkungen notiert, z.B. Testamentsvollstreckung.
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Eine Reihe von Antworten auf die häufigsten Fragen zum Testament
Wo bekomme ich einen Erbschein? Das Nachlassgericht stellt einen Erbschein aus, wenn ein solcher beantragt wird. Das Nachlassgericht sind je nach Bundesland Notariate oder Amtsgerichte an dem Ort, an dem der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte.
- Erbvertrag
- Verfügung von Todes wegen in Form eines Vertrages zwischen dem Erblasser und einer anderen Person, in dem diese sich darüber einigen, dass der Vertragspartner oder ein Dritter Erbe, Vermächtnisnehmer oder Auflagenbegünstiger werden soll.
- Ermessen
- Im deutschen Steuerrecht gilt grundsätzlich für das Festsetzungsverfahren die Bindung der Entscheidungen der Finanzbehörde an die bestehenden Gesetze (sog. gebundene Verwaltungsentscheidung). Ermessen hat die Finanzbehörde aber insbesondere im Verfahrensabschnitt der Erhebung der Steuern, z.B. bei der Entscheidung über die Stundung von Steuerzahlungen oder bei der Haftung für eine fremde Steuerschuld.
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Im deutschen Steuerrecht gilt grundsätzlich für das Festsetzungsverfahren die Bindung der Entscheidungen der Finanzbehörde an die bestehenden Gesetze (sog. gebundene Verwaltungsentscheidung). Ermessen hat die Finanzbehörde aber insbesondere im Verfahrensabschnitt der Erhebung der Steuern, z.B. bei der Entscheidung über die Stundung von Steuerzahlungen oder bei der Haftung für eine fremde Steuerschuld.
Das Ermessen ist seinerseits gebunden aus dem Zweck der Ermächtigung und seinen gesetzlichen Grenzen. Die Verwaltungsentscheidung ist also insbesondere rechtswidrig bei Ermessensunterschreitung bzw. –nichtgebrauch, bei Ermessensüberschreitung sowie bei Ermessensreduzierung auf Null.
Das Finanzgericht darf das Ermessen der Finanzbehörde nur eingeschränkt nachprüfen und grundsätzlich nicht sein Ermessen an die Stelle des Verwaltungsermessens setzen. Eine Entscheidung anstelle der Finanzbehörde darf das Finanzgericht also insbesondere nur dann treffen, wenn das Verwaltungsermessen auf Null reduziert ist und so ein Anspruch des Bürgers auf eine bestimmte Entscheidung besteht.
- Europäische Freihandelsassoziation (EFTA)
- Der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) gehören Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz an. Die ersten drei genannten Mitgliedstaaten der EFTA sind zugleich Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), nicht aber die Schweiz.
- Finanzamt
- In Deutschland ist das Finanzamt die sog. „untere“ Finanzbehörde. Das Finanzamt ist zuständig für die Bearbeitung der Steuererklärungen und erlässt die Steuerbescheide. Beim Finanzamt sind grundsätzlich auch die Betriebsprüfungsstellen und die Rechtsbehelfsstellen, die über den Einspruch entscheiden.
- Finanzgericht
- Finanzgerichte sind insbesondere für alle öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten über Abgabenangelegenheiten zuständig, soweit die Abgaben der Gesetzgebung des Bundes unterliegen und durch Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwaltet werden. Für Abgaben, die von der Gemeinde verwaltet werden, sind also nicht die Finanzgerichte, sondern die allgemeinen Verwaltungsgerichte zuständig.
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Finanzgerichte sind insbesondere für alle öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten über Abgabenangelegenheiten zuständig, soweit die Abgaben der Gesetzgebung des Bundes unterliegen und durch Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwaltet werden. Für Abgaben, die von der Gemeinde verwaltet werden, sind also nicht die Finanzgerichte, sondern die allgemeinen Verwaltungsgerichte zuständig.
Gerichte der Finanzgerichtsbarkeit sind in den Bundesländern die Finanzgerichte als „Eingangsgerichte“ und im Bund der Bundesfinanzhof mit Sitz in München als Revisionsinstanz.
Finanzgerichte sind „obere Landesgerichte“ der einzelnen Bundesländer. Es gibt Bundesländer mit mehreren Finanzgerichten (z.B. in Bayern); Baden-Württemberg hat nur das Finanzgericht Baden-Württemberg mit Hauptsitz in Stuttgart und Außensenaten in Freiburg.
- Finanzkasse
- Als „Finanzkasse“ wird die Stelle im Finanzamt bezeichnet, die zuständig ist für den Einzahlungs- und den Auszahlungsverkehr sowie für Sachverhalte im Steuererhebungsverfahren.
- Fiskalvertretung
- Zur Fiskalvertretung befugt ist nur ein bestimmter, steuerlich fachkompetenter Personenkreis, z.B. der Rechtsanwalt. Der Fiskalvertreter muss eine Vollmacht des im Ausland ansässigen Unternehmers haben.
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Im Umsatzsteuergesetz kann sich ein Unternehmer, der im Inland weder seinen Wohnsitz noch seinen Sitz, weder seine Geschäftsleitung noch eine Zweigniederlassung hat, im Inland ausschließlich steuerfreie Umsätze ausführt und keine Vorsteuerbeträge abziehen kann, im Inland durch einen Fiskalvertreter vertreten lassen.
Zur Fiskalvertretung befugt ist nur ein bestimmter, steuerlich fachkompetenter Personenkreis, z.B. der Rechtsanwalt. Der Fiskalvertreter muss eine Vollmacht des im Ausland ansässigen Unternehmers haben.
- Freibetrag
- Freibetrag heißt im Steuerrecht, dass für einen bestimmten Betrag der Zurechnungsgröße die Rechtsfolgen, insbesondere die Besteuerung, nicht eintritt.
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Freibetrag heißt im Steuerrecht, dass für einen bestimmten Betrag der Zurechnungsgröße die Rechtsfolgen, insbesondere die Besteuerung, nicht eintritt.
Wird der Freibetrag überschritten, treten die Rechtsfolgen nur für den Betrag ein, der den Freibetrag übersteigt, nicht aber für den Freibetrag selbst.
- Freigrenze
- Freigrenze heißt im Steuerrecht, dass Rechtsfolgen, insbesondere die Besteuerung, nicht eintritt, wenn ein bestimmter Betrag der Zurechnungsgröße nicht überschritten wird.
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Freigrenze heißt im Steuerrecht, dass Rechtsfolgen, insbesondere die Besteuerung, nicht eintritt, wenn ein bestimmter Betrag der Zurechnungsgröße nicht überschritten wird.
Wird die Freigrenze überschritten, treten die Rechtsfolgen für den gesamten Betrag ein, nicht nur für den die Freigrenze übersteigenden Betrag.
- Geschäftsleitung
- Ist der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung.
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Ist der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung.
Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung ist, wo sich nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse in organisatorischer und wirtschaftlicher Hinsicht die wichtigste Stelle befindet, an der dauernd die für die laufende Geschäftsführung nötigen Maßnahmen von einiger Wichtigkeit angeordnet werden.
Definiert in § 10 Abgabenordnung für Inlandssachverhalte. In grenzüberschreitenden Sachverhalten ist zu prüfen, ob in dem einschlägigen deutschen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) der Begriff Geschäftsleitung bzw. tatsächliche Geschäftsleitung verwendet und definiert ist.
- Gesetzliche Erbfolge
- Gesetzliche Erbfolge bedeutet, dass das Gesetz bestimmt, wer Erbe einer verstorbenen Person ist. Das Gesetz bestimmt nur dann, wenn der Verstorbene nichts bestimmt hat.
- gewillkürtes Betriebsvermögen
- Gewillkürtes Betriebsvermögen sind die Wirtschaftsgüter, die objektiv geeignet und bestimmt sind, dem Betrieb zu fördern.
- gewöhnlicher Aufenthalt
- Als gewöhnlicher Aufenthalt im Inland ist stets und von Beginn an ein zeitlich zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten Dauer anzusehen, wobei kurzfristige Unterbrechungen unberücksichtigt bleiben.
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Definition für Inlandssachverhalten in § 9 Abgabenordnung.
Hat eine natürliche Person (Mensch) dort, wo sie sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass sie an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt. Als gewöhnlicher Aufenthalt im Inland ist stets und von Beginn an ein zeitlich zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten Dauer anzusehen, wobei kurzfristige Unterbrechungen unberücksichtigt bleiben.
In Deutschland ist der gewöhnliche Aufenthalt Anknüpfungsmerkmal für die unbeschränkte Steuerpflicht in der Einkommensteuer sowie in der Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Erläuterungen + Wörterbuch
Hier werden die in der anwaltlichen Praxis im Erbrecht und im Steuerrecht häufig vorkommenden Fragen und Begriffe mit Hinweisen versehen. Die Darstellung erfasst auch Fragen und Begriffe für grenzüberschreitende Sachverhalte in die Schweiz.
Bitte beachten Sie unbedingt, dass die Darstellung weder vollständig ist noch zwingend Ihren Einzelfall betrifft. Rechtsfragen und Rechtsbegriffe sind sehr komplex und deshalb nur sehr eingeschränkt abstrakt und losgelöst vom konkreten Einzelfall darzustellen. Häufig vorkommende Fragen kommen deshalb immer wieder hoch, weil es keine allgemein gültige Antwort gibt. Es muss also jeder Einzelfall, um richtig beurteilt werden zu können, auch separat untersucht werden.
Dieses Glossar dient dazu, Rechtsfragen und Rechtsbegriffe alltagstauglicher zu machen. Teilen Sie uns gerne mit, welche Begriffe Ihnen besondere Schwierigkeiten machen. Wir arbeiten diesen dann in unsere Darstellung ein. Bitte beachten Sie als Leser, dass wir mit unseren Beiträgen keine konkrete Rechtsberatung über die Homepage anbieten. Unser Ziel ist es vielmehr, das Verständnis der vom Erb- oder Steuerrecht betroffenen oder daran interessierten Personen zu erweitern. Damit soll Ihnen die Entscheidung erleichtert und Ihr Bewusstsein dafür geschärft werden, was Sie selbst erledigen können und was nur mit fachkompetenter Hilfe richtig wird.
Zu folgenden Themen haben wir eine Reihe von Fragen & Antworten zusammengetragen:
Testamentserstellung | Nachlassverzeichnis | Erbschein | Rechtswahl im Erbrecht