Der Bundesrat hat nunmehr eine Gesetzesänderung initiiert, wonach für alle Fälle der Steuerhinterziehung , die bei Inkrafttreten des Gesetzes noch nicht verjährt sind, eine Verjährungsfrist von 10 Jahren für die Verfolgung der Straftat gelten soll. Der Bundesrat begründet seine Initiative damit, dass im Hinblick auf die zahlreichen seit 2010 aufgedeckten Steuerhinterziehungsfälle im Zusammenhang mit ausländischen Vermögensanlagen alle Steuerstraftaten einheitlich lang verfolgt werden können.
Der Finanzausschuss hat am 26.6.2013 dem Bundestag die Beschussempfehlung erteilt, den Gesetzentwurf abzulehnen.
Es bleibt abzuwarten, wie sich der Bundestag entscheiden wird.
Gesetzentwurf des Bundesrates – Drucksache 17/13664
Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses - Drucksache 17/14159