Aktuelle Rechtsinformationen (Grenzgänger)

Info Recht + Steuern

Die folgenden Informationen wurden von Fachanwälten unserer Kanzlei für Sie zusammengestellt.
Zur Klärung der Relevanz für den jeweiligen Einzelfall ist eine fachlich fundierte Beratung jedoch unbedingt erforderlich!

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Vorlage an den Europäischen Gerichtshof: Verstößt die „überdachende Besteuerung“ nach Wegzug in die Schweiz gegen das Gemeinschaftsrecht?

Das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) mit der Schweiz ist strenger als die üblicherweise von Deutschland abgeschlossenen Abkommen. Das deutsch-schweizerische Abkommen regelt einseitig zu Gunsten des deutsche Fiskus eine sog. doppelte unbeschränkte Steuerpflicht bei doppelter Ansässigkeit oder bei Wegzug des Steuerpflichtigen. Damit soll aus deutscher Sicht die Ausnutzung des Steuergefälles zwischen Deutschland und der Schweiz erschwert werden, um einer „Steuerflucht“ entgegenzuwirken. 

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Überobligatorisch erbrachte Arbeitgeberbeiträge zu einer Schweizer Pensionskasse für einen Grenzgänger sind im Inland einkommensteuerbar und nicht nach § 3 Nr. 62 EStG steuerfrei.

Im Entscheidungssachverhalt geht es um einen in Deutschland wohnhaften Arbeitnehmer mit Arbeitsplatz in der Schweiz. Die Arbeitgeberin des Klägers erbrachte nach zwingendem Schweizer Recht Arbeitgeberbeiträge zur Alters- und Hinterlassenenversicherung sowie zur Invalidenversicherung. Daneben entrichtete sie für den Kläger auch Beiträge an eine Schweizer Pensionskasse zur beruflichen Vorsorge bei Tod, Unfall und Invalidität. 

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Grenzgängerbesteuerung und Mehrfachansässigkeit eines Arbeitsnehmers

Hat ein im Inland tätiger Arbeitnehmer seinen Familienwohnsitz in Österreich und kehrt er arbeitstäglich an seinen Zweitwohnsitz nach Frankreich zurück, steht die doppelte Ansässigkeit in Österreich und Frankreich nicht der Anwendung der deutsch-französischen Grenzgängerregelung entgegen.

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