Aktuelle Rechtsinformationen

Info Recht + Steuern

Die folgenden Informationen wurden von Fachanwälten unserer Kanzlei für Sie zusammengestellt.
Zur Klärung der Relevanz für den jeweiligen Einzelfall ist eine fachlich fundierte Beratung jedoch unbedingt erforderlich!

| News

Das neue Schweizer Erbrecht kommt

Ziel der Revision des Erbrechts in der Schweiz (Botschaft zur Änderung des schweizerischen Zivilgesetzbuches (Erbrecht) vom 29. August 2018,18.069) ist es, die Verfügungsfreiheit des Erblassers oder der Erblasserin zu erhöhen.

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Deutsche gewerbetreibende Einzelpersonen, Teil I

Nur wenige Menschen haben Spaß an Veränderungen. Die Entscheidung, in die Schweiz zu ziehen war eine Lebensentscheidung.

Ein Wegzug in die Schweiz spart Steuer. Es geht die Mär, dass man mit den Schweizer Steuerämtern "reden kann". Dass die Lebenshaltungskosten in der Schweiz sehr viel höher sind, macht nichts.

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| Dauerthemen

Reihe Vermächtnisrecht, Teil 2

Der Gesetzgeber entschied, dass der letzte Wille des Bürgers von ihm selbst niedergeschrieben werden kann, vorausgesetzt er beachtet hierzu bestimmte Formerfordernisse. Für die Gestaltung des letzten Willens stehen erbrechtliche Instrumente zur Verfügung. Eines davon ist das Vermächtnis.

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| Dauerthemen

Reihe Vermächtnisrecht, Teil I

Der Gesetzgeber entschied schon vor mehr als 100 Jahren, dass der letzte Wille des Bürgers von ihm selbst niedergeschrieben werden kann, vorausgesetzt er beachtet hierzu bestimmte Formerfordernisse. Für die Gestaltung des letzten Willens stellte der Gesetzgeber abschließend aufgezählte

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| News

Vorlage an den Europäischen Gerichtshof: Verstößt die „überdachende Besteuerung“ nach Wegzug in die Schweiz gegen das Gemeinschaftsrecht?

Das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) mit der Schweiz ist strenger als die üblicherweise von Deutschland abgeschlossenen Abkommen. Das deutsch-schweizerische Abkommen regelt einseitig zu Gunsten des deutsche Fiskus eine sog. doppelte unbeschränkte Steuerpflicht bei doppelter Ansässigkeit oder bei Wegzug des Steuerpflichtigen. Damit soll aus deutscher Sicht die Ausnutzung des Steuergefälles zwischen Deutschland und der Schweiz erschwert werden, um einer „Steuerflucht“ entgegenzuwirken. 

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| News

Überobligatorisch erbrachte Arbeitgeberbeiträge zu einer Schweizer Pensionskasse für einen Grenzgänger sind im Inland einkommensteuerbar und nicht nach § 3 Nr. 62 EStG steuerfrei.

Im Entscheidungssachverhalt geht es um einen in Deutschland wohnhaften Arbeitnehmer mit Arbeitsplatz in der Schweiz. Die Arbeitgeberin des Klägers erbrachte nach zwingendem Schweizer Recht Arbeitgeberbeiträge zur Alters- und Hinterlassenenversicherung sowie zur Invalidenversicherung. Daneben entrichtete sie für den Kläger auch Beiträge an eine Schweizer Pensionskasse zur beruflichen Vorsorge bei Tod, Unfall und Invalidität. 

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PKW-Entnahme aus dem Unternehmen in den privaten Bereich mit anschließender Drittland-Ausfuhr stellt keine steuerfreie Ausfuhrlieferung dar

Die Entnahme eines PKW aus dem Unternehmen in den nichtunternehmerischen (privaten) Bereich mit anschließender Beförderung (Ausfuhr) in ein Drittland ist keine steuerfreie Ausfuhrlieferung 

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| News

Schweizer Kapitalgesellschaft (AG) mit inländischer Geschäftsleitung ist aus deutscher Sicht keine ausländische Basisgesellschaft im Sinne des § 42 AO.

Die Rechtsprechung zur missbräuchlichen Zwischenschaltung einer ausländischen Basis- bzw. Domizilgesellschaft ist bei einer im Inland unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft deshalb nicht einschlägig.  

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Nach dem 31. Dezember 2004 ausgezahlte Austrittsleistungen aus einer Schweizer öffentlich-rechtlichen Pensionskasse sind mit ihrem Besteuerungsanteil nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. Aa EStG zu besteuern.

Die Austrittsleistung kann aber als Vergütung für mehrjährige Tätigkeit ermäßigt besteuert werden. 

Im Entscheidungssachverhalt hat die Klägerin ihr Arbeitsverhältnis in der Schweiz beendet, ohne dort ein neues Arbeitsverhältnis zu begründen. Da sie die Schweiz endgültig verließ, erhielt sie im Oktober 2005 eine Austrittsleistung als Barauszahlung ihrer Pensionskasse.

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